Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II
Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Dezember 2020
Stabilisierung und Notfallplanung
Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden.
- Unterhalb der 800-Meter-Ebene werden weiterhin Kavernenstrecken hergerichtet. In den Strecken können Lösungen gespeichert werden, die beispielsweise nicht planmäßig nach über Tage abgegeben werden können. Eine große Teilschnittmaschine fräst eine zweite Strecke. Anschließend wird der Verlauf mit einer kleinen Fräse nachgearbeitet. Ein vergleichbares Bild zu solchen Arbeiten ist im Einblick am Ende des Artikels zu sehen.
Faktenerhebung
Die Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-Meter-Ebene werden mit Bohrungen erkundet. Die Erkundung der Kammer 7 wurde abgeschlossen. Die Erkundung der Kammer 12 wird vorbereitet.
- Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Faktenerhebung richten das Bohrort für die Bohrarbeiten zur Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene weiter ein. Der Arbeitsbereich und die Bohranlage werden für den Beginn der Arbeiten hergerichtet. Besonders wichtig ist der Schutz der Mitarbeiter*innen. Neben Elektro-Arbeiten wird daher auch die Dekontaminationsdusche im Arbeitsbereich hergerichtet. Hier könnte bei einer radioaktiven Verunreinigung direkt vor Ort eine erste sichere und qualifizierte Reinigung stattfinden.
Rückholungsplanung
Die Bergung der Abfälle erfolgt je nach Einlagerungskammer mit unterschiedlichen Techniken.
- Die BGE nahm auf Einladung des Niedersächsischen Umweltministeriums am 16. Dezember an einer ersten Antragskonferenz für das Genehmigungsverfahren der Rückholung teil. Neben der BGE nahmen auch die Träger öffentlicher Belange an der Veranstaltung teil. Insgesamt waren rund 60 Teilnehmer*innen bei der Antragskonferenz vertreten. Im Mittelpunkt des ersten Antragskomplexes steht die neue Wetterführung. Zukünftig soll die verbrauchte Luft (Abwetter) über die Schachtröhre von Schacht Asse 5 abgeleitet werden. Mit diesem Schritt verbunden ist der Bau der Schachtröhre von Schacht Asse 5 und die Anbindung an das bestehende Bergwerk. Mehr Informationen zur Antragskonferenz finden Sie in der Meldung vom 23. Dezember 2020. Einen Überblick über die geplanten Antragskomplexe zur Genehmigung der Rückholung finden Sie im Themenschwerpunkt: Rückholung - Auf dem Weg zur Genehmigung.
Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5
Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden.
- Im äußersten Osten der 700-Meter-Ebene beginnen die Arbeiten an einer weiteren Erkundungsbohrung für das östliche Gebiet der Salzstruktur der Asse. Es sind bereits mehr als 100 Meter Bohrkerne erbohrt worden. Zusammen mit vielen weiteren Daten aus der 3D-Seismik und der Erkundung über die Bohrung Remlingen 15 sowie weiteren für 2021 geplanten Bohrungen entsteht so ein präzises Bild des Höhenzuges, das für die Errichtung des Rückholbergwerks nötig ist.
Lösungsmanagement
Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement gelt den Umgang mit diesen Lösungen.
- Rund 411 Kubikmeter Salzlösung werden nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 ff der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Die Abfuhr erfolgt in zwei Chargen zum Beginn und Ende des Monats. Die abgegebenen Lösungen stammen von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. In beiden Chargen kann kein Cäsium-137 nachgewiesen werden. Tritium hingegen wird mit 20,9 Becquerel pro Liter in der ersten Charge sowie 9,5 Becquerel pro Liter in der zweiten Charge gemessen. Der Messwert aus der zweiten Charge befindet sich innerhalb der üblichen Bandbreite. Der erhöhte Messwert für Tritium aus der ersten Charge ist darauf zurückzuführen, dass die Probe bei der Aufbereitung verunreinigt wurde. Nachdem die genutzte Einrichtung gereinigt wurde, wurden erneute Messungen durchgeführt. Diese haben keinen Messbefund für Tritium in der Zutrittslösung der Abfuhrcharge 2020/017 ergeben. Die Nachweisgrenze lag bei 8,1 Becquerel pro Liter. Im Rahmen des Freigabeverfahrens wurde an die atomrechtliche Aufsicht der Wert von 20,9 Becquerel pro Liter übermittelt. Daher hat sich die BGE entschieden, diesen Wert auch hier unverändert zu veröffentlichen. Zur Einordnung: Der Grenzwert für Tritium in der Trinkwasserverordnung liegt bei 100 Becquerel pro Liter. Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn beispielsweise Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte.
Standortüberwachung und –erkundung
Zur Planung der Rückholung, zur Umsetzung der Notfallplanung und zur Erfassung der Auswirkungen durch den Bergbau muss die Asse überwacht und erkundet werden.
- Die Erkundungsbohrung R10 ist vor den Feiertagen mehr als 300 Meter tief. In der letzten Arbeitswoche wird ein Teil der Bohrung zementiert, damit eine geringe Abweichung der Bohrspur ausgeglichen werden kann. Zum Wiederherstellen der Bohrung wird eine Richtbohrkrone eingesetzt. Mit dieser kann die Richtung der Bohrung beeinflusst werden. Weitere Informationen zu den aktuellen Arbeiten an den Erkundungsbohrungen R10 und R11 finden Sie in der Meldung vom 18. Dezember 2020.
Bergbauliche Arbeiten
Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten.
- Auf der 490-Meter-Ebene werden die neuen Stahlbecken zur Speicherung von Lösungen in die Gesamtanlage zur Speicherung und Förderung von Lösungen integriert.
- Auf dem Fahrweg zur Faktenerhebung, 750 Meter unter der Tagesoberfläche, wird in diesem Jahr die Kontur nachgearbeitet und die Fahrbahn erneuert. Jetzt werden an der Strecke mit alten Streckenabgängen nach Süden Stützmauern mit insgesamt 100 Metern Länge aus Salzbeton errichtet, um den Bereich zu sichern. Der Grubenbetrieb setzt seine Arbeit abschnittsweise fort. Ein rund 50 Meter langer Abschnitt ist fertig gestellt.
Infrastruktur
Über Tage muss die Infrastruktur dauerhaft instandgehalten und modernisiert werden.
- Die Arbeiten zur Einrichtung der Leitungen zwischen der Schachthalle und der Anlage zur Förderung von Lösungen 2 (AFL2) laufen weiter.
- Die Bauarbeiten am übertägigen Gasflaschenlager werden fortgesetzt.
- Die Brücke zur Schachthalle wird ausgebaut – Fußboden, Dach und Seitenfenster werden nach und nach eingebaut. Der bauliche Anschluss an die anliegenden Gebäude wird vorbereitet.
Im Gespräch
Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen.
- Am 10. Dezember 2020 berichtet die BGE im Rahmen der Veranstaltungsreihe Betrifft: Asse über die Erkundungsbohrungen R10 und R11. Pandemiebedingt wird die Veranstaltung erneut als Livestream durchgeführt. Weitere Informationen sowie einen Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie in der Meldung vom 18. Dezember 2020.
Meldepflichtiges Ereignis
Betriebsstörungen oder Störfälle bis hin zu Unfällen sind den zuständigen Aufsichtsbehörden zu melden. Grundlage ist die Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV).
- Im Juni 2020 ist bei der Prüfung einer strahlenschutzrelevanten Unterlage des Bereichs Asse der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) durch das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) als zuständige Aufsichtsbehörde ein fehlender Änderungseintrag aufgefallen. Nach Überprüfung des Vorganges und weiterer Unterlagen hat die BGE festgestellt, dass mehrere Unterlagen betroffen sind. Die BGE hat den Vorgang im November 2020 daher als Meldepflichtiges Ereignis gemäß Meldeordnung der Schachtanlage Asse II eingestuft. Dabei ist nicht der Fehler in einem einzigen Dokument meldepflichtig. Als meldepflichtiges Ereignis wurde der Hinweis auf einen systematischen Fehler in einem sicherheitsrelevanten System gewertet. Weitere Informationen zum Meldepflichtigen Ereignis finden Sie in der Meldung vom 23. Dezember 2020.
Einblick
Aufgenommen im November 2020
Das Bild zeigt Arbeiten mit einer Fräse. Mit diesen großen Maschinen werden Konturen untertägiger Hohlräume geglättet. Das ist wichtig, weil die tiefen Riefen, die die großen Fräsen hinterlassen, potentielle Bruchstellen sind. Auch ist der Druck des Berges auf das Bergwerk so stark, dass das Salz oberflächennah auflockert. Entsprechend werden die Oberflächen neuer Hohlräume nach der Herstellung geglättet und alte immer wieder nachgearbeitet. Ein riesiger Raum in mehr als 800 Metern Tiefe wird gerade auf diese Weise bearbeitet. Dann wird er mit mächtigen Schalungswänden verschlossen. Anschließend ist er nur noch über Rohrleitungen zu erreichen. Solche Speicherstrecken mit mehreren Tausend Kubikmetern Fassungsvermögen im Tiefsten des Bergwerks sind ein Sicherheitspuffer für Lösungen im Bergwerk. Sollten sie nicht ausgefördert werden können, sind sie tief unterhalb der radioaktiven Abfälle sicher zwischengespeichert.
Links zum Thema
- Themenschwerpunkt: Rückholung – Auf dem Weg zur Genehmigung
- 23. Dezember 2020: Erster Schritt auf dem komplexen Weg zur Genehmigung der Rückholung
- 18. Dezember 2020: „Betrifft: Asse“ – Die BGE stellt die Erkundungsbohrungen R10 und R11 via Livestream vor
- 23. Dezember 2020: Prüfung aller aktuellen Dokumente zum strahlenschutzrelevanten Regelwerk der Asse