Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II

Übersicht über die wesentlichen Arbeiten in der Kalenderwoche 11/2018

Rückholungsplanung
"Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen. [...] Die Stilllegung soll nach Rückholung der radioaktiven Abfälle erfolgen." (§ 57b Atomgesetz)

  • Die Planungen für eine vorgezogene Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene (Sohle) der Schachtanlage Asse II werden konkretisiert. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Stabilisierung und Notfallplanung
Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden.

  • Auf der 637-Meter-Ebene wird ein Streckenabschnitt (Ostquerschlag) nach Norden vollständig verfüllt.
  • In der Abbaubegleitstrecke vor Abbau 9 auf der 637-Meter-Ebene wird eine Schalungswand errichtet. Der dahinterliegende Bereich soll später mit Beton (Sorelbeton) verfüllt werden.
  • In einer Bohrung zwischen der 658-Meter-Ebene und der 725-Meter-Ebene wird die eingebaute Rohrleitung ausgebaut. Ziel ist es, die nicht mehr genutzte Transportbohrung fachgerecht zu verfüllen.

Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5
Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden.

  • Auf der 700-Meter-Ebene wird im östlichsten Bereich eine Erkundungsbohrung für das geplante Rückholungsbergwerk zur Verfüllung vorbereitet. Hier muss der Boden (Sohle) mit einem Betonfundament verstärkt werden, um die nötigen Arbeitsmaterialien aufstellen zu können.

Lösungsmanagement Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement regelt den Umgang mit diesen Lösungen.

  • Rund 318 Kubikmeter Salzlösung werden nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 29 der Strahlenschutzverordnung nach über Tage abgegeben. Die abgegebenen Lösungen stammen ausschließlich von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Ebene. Bezüglich Tritium wird eine Aktivitätskonzentration von 5,7 Becquerel pro Liter gemessen (1 Becquerel = 1 Atomkernzerfall pro Sekunde). Cäsium-137 kann nicht nachgewiesen werden (weniger als 0,89 Becquerel pro Liter; Nachweisgrenze).
    Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn beispielsweise Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte.
  • Auf der 750-Meter-Ebene werden an einer Sammelstelle noch immer erhöhte Mengen an kontaminierter Lösung gefasst. Die aufgefangene Menge nimmt im Vergleich zur Vorwoche deutlich ab. Es werden täglich durchschnittlich rund 200 Liter aufgefangen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.
  • Der Antrag beim Landesamt für Geologie, Bergbau, Energie und Rohstoffe zur möglichen Einleitung radiologisch unbedenklichen Wassers in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall bei Sehnde und Lehrte (Region Hannover) wird angepasst. Anstatt die rechtlich zulässigen Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung anzuwenden, will die BGE nur dann Salzlaugen aus der Schachtanlage Asse in das Bergwerk einleiten, wenn die Grenzwerte unterhalb der Werte der Trinkwasserverordnung bleiben. Darauf hatte sich die BGE ohnehin selbstverpflichtet. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern fachlich aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen.

  • Am 13. März findet in Sehnde eine Ratssitzung statt, die sich unter anderem mit der möglichen Entsorgung radiologisch unbedenklichen Wassers aus der Schachtanlage Asse II in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall befasst. Für Fragen zum aktuellen Verfahrensstand sind die Vorsitzende der Geschäftsführung Ursula Heinen-Esser und der technische Geschäftsführer Dr. Thomas Lautsch vor Ort. Weitere Informationen zur Ratssitzung finden Sie hier.

Einblick

Aufgenommen im Dezember 2017

So sieht das Ende eines Fahrzeugs in der Schachtanlage Asse II aus. Sämtliche Maschinen, Fahrzeuge und Materialien, die in dem Bergwerk nicht mehr benötigt werden, müssen nach über Tage gebracht werden. Zuvor wird die radiologische Unbedenklichkeit sämtlicher Gegenstände nachgewiesen. Selbst der Inhalt der untertägigen mobilen Toiletten wird untersucht.
Eine rasche Entsorgung aus dem Bergwerk ist notwendig, da kein Platz vorhanden ist, an dem die Materialien länger gelagert werden können. Auch für die Notfallplanung sind solche Überreste von Bedeutung. Bei einem Verbleib unter Tage und bei einem möglichen „Absaufen“ des Bergwerks könnten durch Korrosion Gase entstehen. Über diese könnten radioaktive Stoffe an die Tagesoberfläche gelangen. Ein weiterer Grund, warum unter Tage nur Dinge verbleiben, die für die Arbeiten benötigt werden.

Über die Aktuellen Arbeiten

Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen in der Schachtanlage Asse II. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Infostelle Asse gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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