Asse

Erörterungstermin: Wie raumverträglich sind die geplanten Maßnahmen der BGE auf der Asse?

03. März 2025: Wie wirkt sich die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II auf die raumordnerischen Festlegungen aus? 37 Einwender*innen diskutierten darüber mit der BGE.

Wer ein Projekt mit erheblichen überörtlichen Auswirkungen plant, muss dazu frühzeitig in die Abstimmung mit der Öffentlichkeit gehen. Schließlich ist zu klären, welchen konkreten Einfluss das Projekt auf Raum und Umwelt hat und inwieweit es mit anderen Vorhaben im selben Raum überhaupt vereinbar ist. Bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II handelt es sich um ein solches Großprojekt. Daher hat das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) im Herbst 2024 eine Raumverträglichkeitsprüfung eingeleitet und insgesamt 53 Stellungnahmen von Behörden, Gemeinden, Verbänden und Privatpersonen erhalten. Diese Stellungnahmen waren Grundlage eines Erörterungstermins zur Raumverträglichkeitsprüfung am 26. Februar 2025 in Cremlingen. Im örtlichen Event Center kamen die Positionen aller Einwender*innen auf den Tisch und die BGE war als Vorhabenträgerin geladen, um Fragen zu ihren geplanten übertägigen Maßnahmen auf der Asse zu beantworten. 

Ergebnisse des Termins fließen in die gutachterliche Stellungnahme ein

Der Termin in Cremlingen war nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich die Verfahrensbeteiligten. Neben Vertreter*innen von Behörden, Institutionen und Firmen waren auch private Einwender*innen vor Ort, insgesamt 37 Personen. Beim Erörterungstermin wurden Fragen diskutiert, die nach Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen noch offen waren oder während der Auswertung neu aufgekommen sind.

Inhaltlich ging es in Cremlingen um die Standortauswahl für das Asse-nahe Zwischenlager, die geplante Unterbrechung der Kreisstraße K 513, die Auswirkungen auf die Schutzgüter, die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen sowie den Arten- und Naturschutz. Das ArL Braunschweig wird die Ergebnisse des Erörterungstermins nun in einem Protokoll darstellen und in seine gutachterliche Stellungnahme einfließen lassen. Im Erörterungstermin selbst wurden keine Entscheidungen getroffen.

Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder fasste ihre Eindrücke nach der Veranstaltung so zusammen: „Heute wurde wie erwartet kontrovers diskutiert. Wir werden jetzt den weiteren Umgang des ArL mit den heutigen Themen abwarten und parallel dazu die Arbeiten an den Genehmigungsanträgen im Atomrecht weiter vorantreiben.“

Ziel der BGE ist die landesplanerische Feststellung  

Um Planungssicherheit für alle übertägigen Maßnahmen der Rückholung zu bekommen, strebt die BGE die landesplanerische Feststellung an. Aus der landesplanerischen Feststellung soll hervorgehen, dass die geplanten übertägigen Maßnahmen zur Rückholung sowie alle damit verbundenen Arbeiten raumverträglich und überschlägig umweltverträglich sind. Letzteres bedeutet, dass das Vorhaben keine nachteiligen Auswirkungen auf verschiedene Schutzgüter haben darf. Zu den Schutzgütern gehören unter anderem Menschen, Flora- und Fauna-Habitate sowie der Wald. Zudem soll dadurch ermöglicht werden, das Vorhaben in das Landesraumordnungsprogramm aufnehmen zu lassen. Die landesplanerische Feststellung hat gutachterlichen, aber keinen gestattenden Charakter. Die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die Erteilung der Genehmigung bleibt den noch anstehenden Genehmigungsverfahren vorbehalten. Eine landesplanerische Feststellung ist keine zwingende Voraussetzung für die spätere Genehmigung; das Ergebnis muss aber im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung gibt es auf den Seiten des ArL Braunschweig (externer Link).