Asse

BGE berichtet im niedersächsischen Umweltausschuss

27. Mai 2024: Am 27. Mai 2024 berichtete Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung, über die aktuelle Entwicklung des Salzwasserzutritts im Umweltausschuss des niedersächsischen Landtages.

Die BGE berichtet seit mehreren Wochen über Veränderungen des Salzwasserzutritts in der Schachtanlage Asse II. Sie steht dazu in einem engen Austausch mit den zuständigen Behörden, ermöglicht Vertreter*innen der Presse, sich selbst ein Bild von der Situation unter Tage zu machen, und hat eine Task-Force und einen Krisenstab gebildet, um in der besonderen Situation Maßnahmen gemeinsam festzulegen und schnell umzusetzen.

Am 27. Mai 2024 lud der Umweltausschuss des niedersächsischen Landtages die Vorsitzende der Geschäftsführung Iris Graffunder nach Hannover ein, um sich aus erster Hand über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. Begleitet wurde Sie von Dr. Ralf Holländer, der in der BGE die Abteilung Geowissenschaften leitet.

Iris Graffunder und Dr. Ralf Holländer beschrieben dem Ausschuss die aktuelle Situation des Salzwasserzutritts. Die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung betonte, dass es sich bei dem Salzwasser nicht um Oberflächenwasser handele, sondern um gesättigte Steinsalzlösung aus tieferen geologischen Schichten. Im Übrigen würde nicht mehr Salzwasser in die Grube laufen als vorher, sondern es würde nur an anderen Stellen aufgefangen.

Die aufgefangene Salzwassermenge an der Hauptauffangstelle schwankt weiterhin um die drei Kubikmeter pro Tag, mal etwas mehr, mal etwas weniger. Im langjährigen Durchschnitt sind dort 12,5 Kubikmeter am Tag aufgefangen worden. Was zu dieser Entwicklung führt, will die BGE durch weitere Erkundungsmaßnahmen herausfinden.

Umfassendes Maßnahmenpaket eingeleitet

Dr. Holländer berichtete, dass sich Bergleute einen Weg in den Abbau 3 auf der 658-Meter-Ebene bahnen, um die Folie zu inspizieren und die Drainageeinrichtungen instand zu setzen. In den Abbau 3/658 wurde in den Jahren 1996 und 1997 eine dicke Folie eingebracht. Diese soll das eindringende Salzwasser auffangen. Es handelt sich dabei um eine Deponiefolie. Das Material ist für Belastungen wie in der Schachtanlage Asse II ausgelegt. Materialprüfungen zeigten jüngst, dass die Eigenschaften der Folie auch nach fast dreißig Jahren nicht wesentlich verändert sind. „Allerdings hat sich die Lage der Folie geändert. Ursache sind die anhalten Gebirgsbewegungen“, berichtete Dr. Holländer. Über Drainagerohre wird die Lösung in ein Speicherbecken vor dem Abbau geleitet. Heute ist jedoch nur noch eines der ehemals drei Rohre funktionsfähig.

Dr. Holländer berichtete weiter, dass die Unterfahrung der Hauptauffangstelle beantragt ist. Ziel der Maßnahme ist es, die Hauptauffangstelle zu sanieren. Dazu sollen zuerst die Lage und der Zustand der Folienabdichtung erkundet sowie der tiefste Punkt der Abdichtung ermittelt werden. Anschließend sollen Bergleute von unten einen Zugang zu diesem tiefsten Punkt schaffen und eine neue Ableitung für das aufzufangende Salzwasser einbauen. Die BGE hat die Genehmigung beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie die Zustimmung zu den Arbeiten beim Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung (BASE) als zuständiger Aufsichtsbehörde beantragt.

Geplant sei zudem, eine zweite Fassungsebene unterhalb der 658-Meter-Ebene einzurichten. Ziel ist es, das Salzwasser auch weiterhin aufzufangen, bevor es die Kammern mit den radioaktiven Abfällen erreicht. In welcher Form die zweite Fassungsebene errichtet werden kann, wird derzeit geprüft.

Um auf der 725-Meter-Ebene die Fassung des Salzwassers zu verbessern, wurde eine Rinne ausgekoffert. Das Salzwasser kann so besser in Richtung Fassungsstellen fließen und dort gezielt abgepumpt werden. Diese Maßnahme zeigt schon Wirkung, weil jetzt insgesamt wieder mehr Salzwasser aufgefangen wird und nicht mehr unkontrolliert tiefer in das Bergwerk eindringt.

Weiterhin kein erhöhter Wasseranfall auf Höhe der Einlagerungskammern messbar

Auf der 750-Meter-Ebene ist weiterhin kein Pegelanstieg zu verzeichnen. Dort befinden sich die meisten Einlagerungskammern mit radioaktiven Abfällen. Die BGE hat das Monitoring verstärkt, um unmittelbar zu erkennen, wenn sich an der Situation etwas ändert. Dazu hat die BGE die bisherigen Untersuchungen der anfallenden Lösungen auf der 750-Meter-Ebene auf Gasentwicklung erweitert. Dr. Holländer berichtet dem Ausschuss, dass bislang Menge, Chemismus und Radioaktivität gemessen wurde und nun die Untersuchungen auf Gase wie Wasserstoff und weitere Gase erweitert wurde. Hintergrund war eine Geruchsbildung aus einer Bohrung zur 750-Meter-Ebene, die Ende April festgestellt wurde. Erste Messungen ergaben keine besonderen Auffälligkeiten. Bei nachfolgenden Messungen verdichteten sich die Hinweise auf das Vorhandensein von Wasserstoff. Die BGE hat das Messprogramm nun um die Auswertung von Gasen erweitert, um Veränderungen feststellen zu können.

Neue Erkenntnisse über Schadstoffbelastung des Salzwassers

Wie die BGE berichtete, gibt es auf der 725-Meter-Ebene schon länger einen geringen Quecksilberanteil im aufgefangenen Salzwasser, der stark schwankt. Im Rahmen der Maßnahmen zur Lokalisierung der veränderten Fließwege war eine Entlastungsbohrung von der 658-Meter- auf die 700-Meter-Ebene gesetzt worden. Das an dieser Stelle gesammelte Salzwasser (bisher 0,5-1 Kubikmeter am Tag) hat einen nachweisbaren Quecksilbergehalt, der zu Problemen bei der weiteren konventionellen Entsorgung führen kann.

Das Quecksilber stammt nicht aus den eingelagerten Abfällen, da das Salzwasser keinen Kontakt zu diesen hatte. Das Quecksilber könnte aus den früher eingebrachten Versatzmaterialien stammen. „Die genaue Ursache kennen wir nicht“, sagte Dr. Holländer, „allerdings wurde Quecksilber in früheren Zeiten z.B. als Holzschutzmittel verwendet, das Teil des eingebrachten Versatzmaterials sein kann, oder es kann in Messeinrichtungen des früheren Bergwerksbetriebs enthalten gewesen und freigesetzt worden sein.“ Neu ist die Erkenntnis, dass das Quecksilber, das auch früher schon auf der 725-Meter-Ebene gemessen wurde, sehr wahrscheinlich aus höheren Ebenen stammt.

Fragen der Ausschussmitglieder wurden beantwortet

Im Anschluss an die Darstellungen der BGE beantworteten Iris Graffunder und Dr. Holländer die Fragen der Abgeordneten. Dabei machten Sie unter anderem deutlich, dass die Rückholung weiter vorangetrieben wird. Für die Gegenflutung des Bergwerks, als Teil der lange kommunizierten Notfallplanung, gibt es derzeit keinen Anlass. „Die Gegenflutung ist Teil der Notfallmaßnahmen. Diese werden dann umgesetzt, wenn der Salzwasserzutritt nicht mehr beherrschbar ist. Das ist derzeit nicht der Fall“, stellte Graffunder klar.

Auf die Frage, was passieren würde, wenn mehr radioaktive Flüssigkeit aus den Einlagerungskammern austreten würde als bisher, antwortete Iris Graffunder, dass die gleichen Maßnahmen greifen wie auch schon jetzt. „Die Lauge wird abgepumpt und innerhalb des Bergwerks für die Herstellung von Beton verwendet oder als radioaktive Flüssigkeit entsorgt.“ Solange der Salzwasserzutritt nicht deutlich steige, bestehe keine Gefahr, die Rückholung abbrechen zu müssen.

Darüber hinaus erkundigten sich die Abgeordneten, ob es eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung an der Schachtanlage Asse II gäbe. „Es können aktuell keine kontaminierten Lösungen an die Tagesoberfläche dringen, weil es keinen Fließpfad aus der Grube zur Oberfläche gibt“, sagte Dr. Holländer. „Sicher ist, dass die bereits erfolgten Verfüllmaßnahmen das Sicherheitsniveau stark verbessert haben, sodass die denkbaren Umweltauswirkungen solch eines Szenarios heute geringer ausfallen würden als noch vor einigen Jahren.“

Ein wichtiges Thema im Ausschuss war die Frage der Zwischenlagerung der rückgeholten Abfälle. Hierbei interessierte besonders, ob der Baugrund geeignet ist und ob es nicht andere Zwischenlagerstandorte geben könnte. Iris Graffunder führte aus, dass die Eignung des Baugrunds im Genehmigungsverfahren nachgewiesen werden müsse. „Sollte der Baugrund nicht geeignet sein, wird dort kein Zwischenlager gebaut“, sagte sie. Zur Standortfrage betonte die BGE-Geschäftsführerin, dass es ohne eine Anlage zur Pufferlagerung und Konditionierung am Standort keine Rückholung geben könne. „Es ist essentiell, dass wir bei der Errichtung des Zwischenlagers mit Abfallbehandlungsanlage unterstützt werden, sonst verzögert sich die Rückholung. Die Abfälle müssen am Standort nachkonditioniert, deklariert und neu verpackt und auch für eine gewisse Zeit zwischengelagert werden. Ob die Abfälle bis zur Endlagerung auf der Asse verbleiben müssen, oder ob es auch Alternativen geben könnte, verspreche ich, mir noch einmal anzuschauen.“

Außerdem wollten die Abgeordneten wissen, wann die BGE den ersten Genehmigungsantrag für die Rückholung stellt, wann die Rückholung beginnt und ob dies beschleunigt werden kann. Iris Graffunder führte aus, dass 2033 für den Beginn der Rückholung ein sehr ehrgeiziger Termin sei. „Bevor die BGE die Abfälle rückholen kann, müssen der neue Schacht und das Rückholbergwerk fertig sein, das gleiche gilt für Abfallbehandlung und Zwischenlager. Wenn wir über Beschleunigung sprechen, dann kann es allenfalls darum gehen, den Termin 2033 zu halten, nicht, diesen vorzuziehen, denn schneller wird es kaum gehen“, sagte sie. Bezüglich des Genehmigungsantrags erläuterte Iris Graffunder, dass es vier Antragskomplexe gibt, wobei der erste Antrag den neuen Schacht und das Rückholbergwerk betrifft. Der erste Antrag soll Anfang 2025 gestellt werden.