Asse

Verkehrszählungen im Bereich der Schachtanlage Asse II

20. September 2023: Im Rahmen des laufenden Raumordnungsverfahrens zur Schachtanlage Asse II werden derzeit Verkehrszählungen durchgeführt.

Wer häufiger auf der Bundesstraße 79 sowie den Kreisstraßen 513, 20 und 21 unterwegs ist, könnte sich derzeit über schwarze Kästen wundern, die dort zeitweise an Straßenlaternen und Verkehrsschildern angebracht werden. Dabei handelt es sich nicht etwa um Geschwindigkeitsmessungen, sondern um mobile Kamerasysteme. Mit diesen wird derzeit eine Verkehrszählung im genannten Bereich durchgeführt. Der Grund: Am 2. Mai 2023 legte das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) den räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmen (PDF, 712 KB) für das Raumordnungsverfahren für die Maßnahmen zur Vorbereitung der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II fest. Im Untersuchungsrahmen werden unter anderem ergänzende Unterlagen zur von der BGE im November 2022 beantragten Unterbrechung der Kreisstraße 513 gefordert. Basis der ergänzenden Unterlagen sind Verkehrszählungen auf der Bundesstraße 79 sowie den Kreisstraßen 513, 20 und 21. Anschließend soll die Mehrbelastung auf diesen Straßen ermittelt und bewertet werden, damit Auswirkungen auf die anliegende Wohnbevölkerung beschrieben werden können.

Keine Geschwindigkeitsmessungen

Mit der Verkehrszählung beauftragt ist das Planungsbüro PGT Umwelt und Verkehr GmbH aus Hannover. Die Verkehrszählung erfolgt als Videoaufzeichnung mit Hilfe von mobilen Kameras und radargestützten Zählgeräten. Die Videos werden so aufgezeichnet und weiterverarbeitet, dass personenbezogene Daten, wie Kennzeichen oder Gesichter, nicht gespeichert werden. Solche Inhalte können aus den Videos auch nicht rekonstruiert werden. Die radargestützten Geräte erfassen ebenfalls keine Geschwindigkeiten der vorbeifahrenden Fahrzeuge.

Die Erhebungszeit variiert zwischen 24 Stunden und 7 Tagen. Die Geräte werden in der Regel an Straßenlaternen oder Verkehrsschildern montiert. Die Montage und Demontage erfolgt unmittelbar vor beziehungsweise nach der Erhebung. Alle Geräte sind gekennzeichnet und verweisen auf den Auftragnehmer. Der Verkehr wird nicht beeinflusst. Die Verkehrszählung ist bei den zuständigen Ordnungsbehörden, der entsprechenden Polizeidienststelle und der Straßenmeisterei angezeigt.

BGE muss Verkehrsgutachten vorlegen

Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig begründet das Vorgehen damit, dass die Kreisstraße eine überörtliche Verbindungsfunktion hat und damit raumbedeutsam ist. Die BGE teilt diese Einschätzung. Gleichzeitig geht die BGE davon aus, dass im Zuge der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse eine Unterbrechung der Kreisstraße notwendig ist, da das zukünftige Betriebsgelände von der K 513 gekreuzt würde. Das Betriebsgelände muss gemäß der Richtlinie zum Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen gesichert werden. Eine Kreuzungssituation kann diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Eine Querung durch Brücken oder Tunnel wurde geprüft, stellt jedoch keine zumutbaren Alternativen dar. Die Maßnahmen würden das Sicherheitsniveau senken, wären mit größeren Eingriffen in das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH) verbunden, würden mehr Zeit in Anspruch nehmen und damit dem Gebot einer unverzüglichen Rückholung widersprechen.

Für die weitere Prüfung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens muss die BGE nun ein Verkehrsgutachten vorlegen. In diesem sind die Auswirkungen auf die Maßnahmen zur Rückholung und die Auswirkungen der Unterbrechung der Kreisstraße darzulegen.