Am 9. Februar 2023 informierte die BGE in der jüngsten Ausgabe ihrer Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ über die wesentlichen Projektfortschritte im Jahr 2022 und gab einen Ausblick auf die anstehenden Aufgaben in diesem Jahr. Als Referenten nahmen unter anderem Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE, sowie Jens Köhler, Projektleiter Asse, an der Hybridveranstaltung teil und beantworteten die Fragen aus dem Publikum.
Auf einen Blick
Schwerpunkt Genehmigung der Rückholung
In den vergangenen Monaten erreichten die BGE mehrere Anfragen, ob die Rückholung nicht erst insgesamt genehmigt werden könne, bevor Teilprojekte der Rückholung umgesetzt werden. Antworten darauf gab Dr. Steve Lange aus der Abteilung Genehmigungen in seinem Impulsvortrag.
Grundsätzlich gilt, dass alle Tätigkeiten der Rückholung genehmigt sein müssen, bevor die BGE diese ausführen kann. Diese betreffen unterschiedliche Rechtsgebiete. Die BGE hat das gesamte Verfahren daher in vier Antragskomplexe unterteilt. So können etwa für parallel behandelte Anträge Teilgenehmigungen erteilt und damit Gesamtprozesse beschleunigt werden.
Weiterhin erläuterte Dr. Lange, warum eine allgemeine Genehmigung für die Rückholung nicht möglich ist. So setzt eine Genehmigung der Rückholung voraus, dass deren praktische Vorgehensweise im Detail bekannt ist und ein Entsorgungsnachweis in Form eines betriebsbereiten Zwischenlagers geführt wird – letzteres existiert noch nicht. Man kann also nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen.
Aktuelle Entwicklungen des Lösungszutritts
Jens Köhler ging in seinem anschließenden Vortrag auf aktuelle Entwicklungen des Lösungszutritts an der Hauptauffangstelle in 658 Metern Tiefe ein. Er wies darauf hin, dass seit rund einem halben Jahr ein kontinuierlicher Rückgang der aufgefangenen Lösungsmenge zu verzeichnen ist. Aktuell wird täglich rund ein Kubikmeter weniger aufgefangen, als noch im Sommer des Jahres 2022. Die Ursache dafür ist unbekannt. Durch intensives Monitoring wird die Situation permanent überwacht und nach der Ursache gesucht. Eine Abnahme des Lösungszutritts an der Hauptauffangstelle könnte auch ein Anzeichen dafür sein kann, dass Lösungszutritte sich ihren Weg an der Hauptauffangstelle vorbei in tiefere Regionen des Bergwerkes suchen und somit potenziell näher an die Abfälle gelangen könnten. Weitere Informationen zum verringerten Lösungszutritt finden Sie in der Meldung vom 9. Februar 2023.
Jahresrückblick 2022 und Jahresausblick 2023
Im Anschluss blickte Jens Köhler auf die in 2022 umgesetzten Arbeiten zurück und gab einen Überblick der für 2023 geplanten Maßnahmen und Ziele. Er berichtete unter anderem über die Themen Abfallbehandlung und Zwischenlager, die Entwicklung der Bergetechnik, verschiedene Erkundungsmaßnahmen und den aktuellen Stand der Notfallplanung.
Jens Köhler wies dabei besonders auf Baugrunduntersuchungen hin, die im vergangenen Jahr im Bereich des geplanten Standortes für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager im sogenannten Kuhlager umgesetzt und deren Ergebnisse in den Folgemonaten ausgewertet wurden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse bestätigen die Planungen in weiten Teilen: Der Baugrund ist geeignet, um die Anlagen dort zu errichten. Jens Köhler kündigte an, dass der Abschlussbericht in wenigen Wochen veröffentlicht werden wird. In 2023 werden die nächsten Planungsschritte umgesetzt.
Anschließend berichtete Jens Köhler über die Erkundungsbohrung Remlingen 18. Wenige hundert Meter östlich der Schachtanlage Asse II soll diese letzte Erkundungsbohrung für Schacht 5 - den geplanten Rückholschacht - Aufschluss über den Aufbau des Gebirges geben. Auf Basis dieser Erkenntnisse plant die BGE den Ansatzpunkt für den Rückholschacht endgültig zu bestimmen. Hierfür wurden im vergangenen Jahr Betretungsrechte eingeholt, Baugrunduntersuchungen vorgenommen und Genehmigungsunterlagen eingereicht. In den kommenden Wochen werden die notwendigen Rodungsarbeiten sowie die Errichtung des Bohrplatzes beginnen. Der Start der Bohrarbeiten ist für Sommer 2023 geplant. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis 2024 dauern.
In den kommenden Wochen wird die BGE auch bei der Erkundung der Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene einen Meilenstein erreichen. Jens Köhler berichtete, dass der Arbeitsbereich zur Erkundung der Kammer vollständig eingerichtet ist und derzeit von den zuständigen Behörden abgenommen wird. Wenn alle Abnahmen erfolgt sind, wird ein umfangreiches Bohrprogramm starten und Erkenntnisse über den Zustand der Einlagerungskammer, des umliegenden Gebirges, der Kammeratmosphäre und der eingelagerten radioaktiven Abfälle liefern.
3D-Seismik wird Schwerpunkt der nächsten Veranstaltung am 23. Mai 2023
Bereits im Jahr 2021 führte die BGE im Umfeld der Schachtanlage Asse II eine umfangreiche 3D-Seismik durch. Nun konnte Jens Köhler mit einer Animation einen ersten Eindruck vermitteln, welche Erkenntnisse die BGE mit Hilfe der 3D-Seismik gewonnen hat. Die Daten bieten neue Einsichten in die Geologie rund um die Schachtanlage und bilden die Grundlage für ein geologisches 3D-Modell der Asse. Detaillierte Ergebnisse sollen im Rahmen der Veranstaltung „Betrifft: Asse“ am 23. Mai 2023 vorgestellt werden.
Meldepflichtiges Ereignis
Zum Abschluss seines Vortrags ging Jens Köhler auf das einzige meldepflichtige Ereignis des Jahres 2022 ein. Dabei wurden Strahlenschutz-Messungen mit nicht geeichten Messgeräten vorgenommen. Durch das Ereignis sind keine Schäden aufgetreten und die gemessenen Werte konnten im Nachgang als korrekt bestätigt werden. Als Folge werden Eichfristen verschiedenster Geräte zukünftig neben der manuellen wiederkehrenden Prüfung zusätzlich in einer bereits existierenden Prüfmitteldatenbank erfasst.
Fragerunde online und vor Ort
Im Anschluss an die Vorträge konnten alle Interessierten ihre Fragen stellen. Dabei ging es unter anderem um die weitere Erkundung der Einlagerungskammern, die Notfallplanung sowie die Ergebnisse aus den Baugrunduntersuchungen und der 3D-Seismik.
Für Fragen im Nachgang steht das Team der Infostelle Asse weiterhin gerne zur Verfügung. Nachfragen richten Sie bitte per E-Mail an dialog(at)bge.de.