Im Endlager Morsleben lagern rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktiver Abfall. Als Betreiberin des Endlagers Morsleben hat die BGE die Aufgabe, das Endlager unter Verbleib der eingelagerten Abfälle stillzulegen.
Damit wird Morsleben das erste nach Atomrecht stillgelegte Endlager Deutschlands. Bis zur möglichen Umsetzung läuft ein Planfeststellungsverfahren. Was ist dabei zu beachten? Welche Schritte müssen bis zur Stilllegung eines Endlagers erledigt werden? In der kommenden „Betrifft: Morsleben“ informiert die BGE am Beispiel des Endlagers Morsleben darüber, wie die Stilllegung genau funktioniert, wie die Genehmigungsverfahren ablaufen und welche Sicherheitsbewertungen erforderlich sind.
Von der Dauerbetriebsgenehmigung bis zur Stilllegung
Lena Landwehr, Gruppenleiterin für Genehmigungen in der Abteilung Vorhabensmanagement Projekt Morsleben, berichtet über den Weg von der Dauerbetriebsgenehmigung bis hin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben. Dabei erläutert sie, wie Genehmigungsverfahren ablaufen und was die notwendigen Voraussetzungen für diese sind.
Im weiteren Verlauf präsentiert Matthias Mohlfeld, Abteilungsleiter Stilllegung Morsleben, die für die Stilllegung notwendigen Sicherheitsbewertungen, das dazu notwendige Konzept sowie die daraus entstehenden und durchzuführenden Maßnahmen.
Informationen zur Veranstaltung
Diskussion und Fragen erwünscht
Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihre Fragen beantworten – vor Ort und digital. Aufgrund der Renovierungsarbeiten in der Infostelle wird die Veranstaltung dieses Mal im Dorfgemeinschaftshaus Morsleben stattfinden.
Auch digital ist eine Teilnahme möglich. Über das Online-Konferenz-Tool Zoom können Sie per Video, Audioübertragung oder im Chat Ihre Fragen stellen und diese mit uns diskutieren. Sie können die Veranstaltung auch einfach per Livestream über die Videoplattform YouTube verfolgen und dort im Chat Ihre Fragen stellen. Um die Chatfunktion nutzen zu können, ist eine vorherige Anmeldung auf YouTube erforderlich.
Des Weiteren können Sie uns Ihre Fragen und Diskussionsbeiträge per E-Mail an info-morsleben(at)bge.de zusenden.
Kurzanleitung für die Online-Plattform Zoom (PDF, 255 KB, nicht barrierefrei)
Hinweise zum Datenschutz
Die Veranstaltung wird entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Teilnehmende willigen mit der Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass die Veranstaltung aufgezeichnet und dauerhaft auf dem YouTube-Kanal der BGE zur Verfügung gestellt wird. Eine Anmeldung mit vollständigem Namen ist nicht erforderlich. Die komplette Datenschutzerklärung für die Veranstaltung finden Sie hier (PDF, 94 KB).
Veranstaltungsreihe Betrifft: Morsleben
Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Morsleben“ ist ein Forum für interessierte Bürger*innen, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiter*innen der BGE ins Gespräch zu kommen.