Endlager Konrad

2. November: Fachgespräch zur Überwachung der Umgebung

05. Oktober 2023: Zur Gewährleistung des Strahlenschutzes werden rund ums Endlager Konrad schon heute Belastungen mit radioaktiven Stoffen ermittelt. Am 2.11. erläutern Expert*innen Details in einem Fachgespräch.

Radioaktivität kommt in der Umwelt sowohl künstlich geschaffen als auch natürlich vor. Ihre Verteilung ist lokal sehr unterschiedlich. Um die Auswirkungen des Endlagers Konrads auf die Umgebung einschätzen zu können, ist die BGE gesetzlich dazu verpflichtet, die Belastungen in der Umgebung des zukünftigen Endlagers Konrad mindestens zwei Jahre vor Inbetriebnahme zu erfassen.

Ein zusätzliches freiwilliges Überwachungsprogramm läuft in der Umgebung Konrads bereits seit mehreren Jahren. Die aktuellen Ergebnisse dieses Programms stellen Expert*innen in einem Online-Fachgespräch vor. Außerdem informieren sie über rechtliche und fachliche Details der Messungen.

Online-Fachgespräch am 2. November

Das Messprogramm rund ums spätere Endlager Konrad erfolgt nach den Vorgaben der „Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen“, kurz REI. Diese macht exakte Vorgaben zu Messverfahren, zu den benötigten Proben und deren Entnahmefrequenz sowie zu den Nachweisgrenzen.

Im vergangenen Jahr sind erneut mehr als 170 unterschiedliche Proben genommen und untersucht worden. Die Wissenschaftler*innen des beauftragten Umweltlabors AGROLAB LUFA haben dazu Proben von Gewässern, Obst, Gemüse, Getreide und weiteren Agrarerzeugnissen von teilnehmenden Landwirtschaftsbetrieben analysiert.

Die Ergebnisse werden Klaus Gosch vom Umweltlabor und Lydia Kabacinski, BGE Leiterin Strahlenschutz Konrad, in einer öffentlichen Veranstaltung am 2. November 2023 vorstellen. Außerdem werden die Fachleute Fragen beantworten. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv an dem Informationsaustausch zu beteiligen. Dazu können bereits vor der Veranstaltungen Fragen eingereicht werden, per E-Mail an: info-konrad(at)bge.de.

Informationen zur Veranstaltung

Hinweise zur Nutzung des Online-Konferenztools Zoom finden Sie in unserer Kurzanleitung (PDF, 255 KB)

Datenschutz

Die Veranstaltung wird entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Teilnehmende willigen mit der Teilnahme an der Veranstaltung darin ein, dass die Veranstaltung aufgezeichnet und dauerhaft auf dem YouTube-Kanal der BGE zur Verfügung gestellt wird. Eine Anmeldung mit vollständigem Namen ist nicht erforderlich. Die komplette Datenschutzerklärung (PDF, 96 KB) für die Veranstaltung finden Sie hier.