Am 21. September 2022 stellte die BGE ihre Stellungnahme zum Beleuchtungsbericht für den Standortvorschlag „Kuhlager“ für eine Abfallbehandlungsanlage und ein Zwischenlager in einer öffentlichen Veranstaltung vor. Die Präsentation zur Veranstaltung steht auf BGE.de zum Download bereit (PDF, 2 MB, nicht barrierefrei). Der Einladung zum Dialog waren unter anderem Landrätin Christiana Steinbrügge, Samtgemeindebürgermeister Dirk Neumann sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe (A2B), der Arbeitsgruppe Optionen Rückholung (AGO, wissenschaftliches Beratungsgremium der A2B), des Niedersächsischen Umweltministeriums, des Bundesumweltministeriums sowie Bürgerinnen und Bürger gefolgt. Seitens der BGE begleiteten der Vorsitzende der Geschäftsführung Stefan Studt, der Bereichsleiter Asse Jens Köhler, der Leiter Rückholung Dirk Laske sowie die Leiterin der Unternehmenskommunikation Dagmar Dehmer die Veranstaltung. Die Aufzeichnung der Veranstaltung ist weiterhin auf YouTube (externer Link) verfügbar.
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Video von Youtube laden Sachlicher Austausch trotz unterschiedlicher Sichtweisen
Jens Köhler stellte zum Beginn der Veranstaltung in einem kurzen Vortrag die Stellungnahme der BGE zum Beleuchtungsbericht (PDF, 905 MB) vor. Fazit seines Vortrages: Der Standort „Kuhlager“ ist nach bisherigen Kenntnissen genehmigungsfähig und sachgerecht. Aus Sicht der BGE kann es im Begleitprozess für das komplexe Rückholprojekt daher nur um das Wie eines standortnahen Zwischenlagers gehen, und nicht um das Ob. Die sich aus der Lex Asse (§ 57b Atomgesetz) für die BGE ergebende Handlungsverantwortung für die unverzügliche Stilllegung nach vorheriger Rückholung lässt sich nicht teilen.
Im Anschluss wurde über die Stellungnahme der BGE intensiv zwischen allen Beteiligten diskutiert. Neben fachlichen Nachfragen wurde auch über die gesellschaftspolitische Dimension des Standortvorschlages gesprochen. Dabei machten unter anderem Landrätin Christiana Steinbrügge sowie Samtgemeindebürgermeister Dirk Neumann deutlich, wie wichtig die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen der BGE für den Erfolg des Begleitprozesses ist. Sie fordern weiterhin einen fairen Vergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten für ein Zwischenlager.
Weiterer Dialog gewünscht
Die Diskussion zeigte, dass die Positionen der unterschiedlichen Akteure auseinanderliegen. Der Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Stefan Studt sagte: „Es schmerzt mich, dass wir in den vergangenen Monaten keine öffentliche Diskussion mit den Verantwortlichen in der Kommunalpolitik führen konnten.“ Die A2B hatte im Oktober 2021 den Begleitprozess vorläufig abgebrochen. Gleichzeitig wurde der öffentliche Dialog zwischen allen Beteiligten fortgeführt. Aus Sicht der BGE ist dies ein wichtiges Signal, dass alle Akteure trotz unterschiedlicher Bewertungen von Einzelfragen dem großen Ziel der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II verpflichtet sind und das Projekt zu einem erfolgreichen Abschluss bringen wollen.
Standortvorschlag der BGE ist umstritten
Seit Oktober 2020 ist der Begleitprozess ausgesetzt. Ursache ist der von der BGE vorgeschlagene Standort für eine Abfallbehandlungsanlage und ein Zwischenlager im sogenannten „Kuhlager“. Dieses befindet sich unmittelbar nördlich des bestehenden Betriebsgeländes. Die BGE hat diesen Standort nach intensiver Prüfung mehrerer Asse-naher Standorte vorgeschlagen. Basis der Entscheidungsfindung war ein 2010 mit der A2B abgestimmter Kriterienkatalog. Allerdings ist die A2B mit der Anwendung dieses Kriterienkatalogs nicht einverstanden.
Weitgehend unstrittig ist das Erfordernis einer Asse-nahen Abfallbehandlungsanlage. Die meisten der am Prozess beteiligten Akteure sehen dies für sachlich gerechtfertigt und notwendig an. Strittig ist der Standort des Zwischenlagers, an dem die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II so lange lagern sollen, bis sie an ein Endlager abgegeben werden können. Die A2B fordert einen Vergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Standorten, um den bestmöglichen Standort zu finden.
Um die Differenzen zu klären, wurde im Jahr 2021 ein Beleuchtungsprozess verabredet. Im Rahmen des Beleuchtungsprozesses hat ein unabhängiges Team aus Expertinnen und Experten den Entscheidungsprozess der BGE hinsichtlich des geplanten Asse-nahen Zwischenlagers untersucht. Der Beleuchtungsprozess wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium (NMU) koordiniert. Der Bericht (externer Link) wurde im Oktober 2021 vorgelegt, führte jedoch aufgrund unterschiedlicher Bewertungen bislang nicht zur erhofften Klärung der Streitfragen und zur Wiederbelebung des förmlichen Begleitprozesses.