Pressemitteilung Nr. 10/22 – Asse

BGE begründet Standortvorschlag Zwischenlager Asse

23. August 2022: In einer Stellungnahme zum Beleuchtungsbericht erörtert die BGE Kritikpunkte aus dem Bericht und stellt ihre Positionen zum Asse-2-Begleitprozess dar.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bleibt dabei: Das „Kuhlager“ ist der beste Standort für eine Abfallbehandlungsanlage, ein Pufferlager und ein Zwischenlager für die radioaktiven Abfälle, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden sollen. In einer Stellungnahme zum sogenannten Beleuchtungsbericht geht die BGE auf die wesentlichen Kritikpunkte ein. Darüber hinaus legt die BGE in der Stellungnahme dar, warum eine Asse-nahe Zwischenlagerung für das Gelingen der Rückholung vorteilhaft ist. Angesichts der Komplexität des Rückholprojekts, sieht die BGE jede weitere Komplexitätsstufe – wie etwa einen Asse-fernen Standort für ein Zwischenlager – als Risiko für das Gesamtprojekt an.

Die in der Öffentlichkeit diskutierten möglichen Standortalternativen werden in der Stellungnahme aufgegriffen und begründet verworfen. Neben der Komplexitätsreduktion durch zunächst nur betriebliche Transporte der Abfälle, ergeben sich auch Vorteile beim Flächenverbrauch, bei möglichen Transportrisiken auf öffentlichen Schienen und Straßen sowie für den Strahlenschutz vor allem für die Belegschaften wie für die Bevölkerung.

In der Stellungnahme heißt es wörtlich: „Leitend für die Wahl eines Asse-nahen Zwischenlagerstandorts, war die Reduzierung des logistischen Aufwands, die Vereinfachung der Handhabung im Rahmen von Betriebsabläufen sowie die mit der Integration in das Betriebsgelände einhergehende expositionsärmere Variante im Vergleich zu allen anderen denkbaren Standorten.“

Ein Asse-naher Standort verbraucht weniger Fläche

Die BGE schätzt es über die technischen Vorteile hinaus als nahezu unmöglich ein, einen Standortvergleich mit möglichen Asse-fernen Standorten vorzunehmen. Es gibt keine Standorte, die sich für einen solchen Vergleich heranziehen ließen, die nicht zu den gleichen Diskussionen wie im Umfeld der Schachtanlage Asse II führen würden. Dass es freiwillige Angebote von Kommunen geben könnte, ist nicht zu erwarten.

Ein in der Diskussion bisher wenig gewichtetes Argument ist der Flächenverbrauch. Die Abfallbehandlungsanlage und das Pufferlager, das die BGE aktuell Asse-nah plant, lässt sich im Verlauf der Rückholung zum Zwischenlager umwidmen. Würde ein Zwischenlager Asse-fern errichtet, müsste eine Halle errichtet werden, in der am Ende bis zu 200.000 Kubikmeter Abfälle gelagert werden könnten, bis ein Endlager für diese Abfälle gefunden und errichtet worden ist. Inklusive der dafür notwendigen Logistik und Anlagensicherung entstünde eine zweite große Industrieanlage – an einem Ort, der keinen Vorteil für die Zukunft aus der Rückholung ziehen könnte. Dazu kommt, dass dafür über Jahrzehnte weiteres Wachpersonal gebunden werden müsste.

„Der Dialog macht die Planung besser“

Die BGE sieht keine realistische Möglichkeit, den Wunsch der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und der Arbeitsgruppe Optionen Rückholung (AGO), einen Standortvergleich mit zwei Asse-fernen Standorten vorzunehmen. Die BGE ist aber gerne bereit in engem Austausch mit der A2B darüber zu beraten, wie die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager Asse-nah errichtet werden sollen. Die BGE ist jederzeit gesprächsbereit, wenn es um das „Wie“ der Umsetzung geht. Sie erhofft sich vom Dialog und der Auseinandersetzung mit der Region weitere Verbesserungen der Planungen. „Das ist in der Vergangenheit bei vielen Fragen rund um die Rückholung bereits so gewesen, dass der Austausch mit der AGO und der A2B unsere Planungen verbessert haben. Das würden wir gerne fortsetzen“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE.
Die BGE-Stellungnahme zum Beleuchtungsbericht finden Sie auf BGE.de (PDF, 905 KB).

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).