Die Zeit der staubigen Aktenordner ist in der Produktkontrolle der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) vorbei. Mit der Online-Plattform "Nuclear Waste Logistics" schafft sie ein Antragsmanagement-Tool, das eine vollständig digitale Abwicklung der Produktkontrolle von radioaktiven Abfällen ermöglicht. Damit werden die Antragsverfahren für alle Beteiligten transparenter und effizienter.
Seit Jahren steigt die Zahl der jährlich eingehenden Anträge zur Produktkontrolle. Hintergrund: Deutschland steigt aus der Kernenergie aus. Ende 2022 gehen die drei letzten Atomkraftwerke vom Netz. Beim Rückbau fallen große Mengen radioaktiver Abfälle an, die die Verursacher - beispielsweise Energiekonzerne - vorschriftsgemäß verpacken und so für die Endlagerung vorbereiten müssen. Bisher wurden die hochkomplexen Kontroll- und Genehmigungsverfahren auf Papier abgewickelt. Mit Blick auf die Fertigstellung des Endlagers Konrad 2027 und die geplante Einlagerung von bis zu 10.000 m³ radioaktiver Abfälle pro Jahr, gilt es, den Prozess deutlich zu beschleunigen.
Mehr Anträge in kürzerer Zeit
Die Plattform "Nuclear Waste Logistics" ermöglicht eine digitale Abwicklung der Anträge in der Produktkontrolle. Dazu gehören die Prüfung aller zugehörigen Dokumente, Abstimmungen zwischen den Verfahrensbeteiligten sowie die Bescheidung der Anträge. Die BGE kann dadurch bei gleichbleibender Personalstärke mehr Verfahren in kürzerer Zeit abschließen. Die Prozesse sowie deren Bearbeitungsstatus sind dabei transparent für alle involvierten Parteien nachvollziehbar.
Seit Dezember 2021 informiert die BGE interessierte Antragsteller in diversen Veranstaltungen über Einsatzzwecke und Funktionalitäten der neuen Plattform. Seit Juni 2022 ist die Website zum Projekt (externer Link) online. Sie liefert detaillierte und stets aktuelle Informationen zum Umsetzungsstand. Derzeit steht dort noch eine Testversion der Plattform für ausgewählte Nutzer*innen zur Verfügung. Im Verlauf der kommenden Monate wird diese durch das Produktivsystem ersetzt und weitere Nutzer*innen erhalten ihre Zugangsdaten.
Hintergrund: Produktkontrolle
Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die mit radioaktiven Abfällen beladenen Behälter vor der Endlagerung verschiedenen Prüfverfahren unterzogen. Die Bedingungen, die dabei eingehalten werden müssen, sind für das Endlager Konrad in den Endlagerungsbedingungen (PDF, 16,7 MB) festgelegt – und Teil der Genehmigung, also des vor rund 20 Jahren erteilten Planfeststellungsbeschlusses (PDF, 2,4 MB). Dabei hat sich eine Kombination aus Kontrolle der Konditionierung (endlagergerechte Verpackung) und Stichprobenprüfung bewährt. Im Rahmen dieser Produktkontrolle wird überprüft, ob die Abfälle entsprechend der geltenden Endlagerungsbedingungen verpackt sind. Dazu gehört auch, dass die Behälter entsprechend zugelassen sein müssen. Verantwortlich für das Kontrollverfahren ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE).