Endlagersuche

Pressemitteilung Nr. 05/22 - So stellt sich die BGE die Eingrenzung der Teilgebiete vor

28. März 2022: Erste Sicherheitsabschätzungen für mögliches Endlager für hochradioaktiven Atommüll – die BGE stellt ihren Methodenvorschlag zur Diskussion.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat mit dem Zwischenbericht Teilgebiete die weiße Landkarte Deutschlands als potenziellen Endlagerstandort auf etwa die Hälfte des Landes reduziert. Im zweiten Schritt der Phase I geht es nun darum, von 90 Teilgebieten auf eine deutlich reduzierte Anzahl von Standortregionen mit überschaubarer Fläche zu kommen. Diese wird die BGE am Ende dieser Phase für eine übertägige Erkundung vorschlagen. Um von 54 Prozent der Landesfläche auf 10, 20 oder 30 Standortregionen zu kommen, nutzt die BGE in diesem Schritt 2 der Phase I mehrere Instrumente: die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien und unter Umständen auch planungswissenschaftliche Abwägungskriterien. Die Datenbasis ist dabei die gleiche wie in Schritt 1: die BGE wertet auch weiterhin die Daten über den geologischen Untergrund aus, die ihr insbesondere von den staatlich geologischen Diensten in Schritt 1 zur Verfügung gestellt worden sind. Eine Erhebung eigener Daten in Form von Bohrungen oder seismischen Untersuchungen folgt erst in Phase II.

Zunächst geht es um die erste Sicherheitsbewertung möglicher Endlagerstandorte, also die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Die BGE legt einen ersten Methodenvorschlag für die Durchführung dieser vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vor und stellt ihn zur Diskussion. Sie möchte damit erreichen, dass die Methodik der weiteren Eingrenzung bekannt ist, bevor mit den eigentlichen Arbeiten begonnen wird. In den nächsten Wochen stellt die BGE die methodische Vorgehensweise zur Diskussion und ist offen für Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge. Denn am Ende geht es darum, eine Methodik zu identifizieren, um die geologisch und technisch gut geeigneten Regionen für die weitere Erkundung auszuweisen.

Wie will die BGE die Sicherheit bewerten?

Die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vermitteln eine integrierte Sicht auf die Robustheit des Endlagersystems, also auf das Zusammenwirken der Geologie, des Endlagerbergwerks und des Endlagerbehälters. Das Kernstück der Methode für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sind vier Kategorien, in die Gebiete in den kommenden Jahren der Bearbeitung eingeordnet werden sollen. Dafür werden die Teilgebiete in sogenannte Untersuchungsräume eingeteilt. Und da die Untersuchungsräume die Teilgebiete vollständig bedecken müssen, so schreibt es die Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung vor, weist die BGE für jedes einzelne Teilgebiet einen eigenständigen Untersuchungsraum aus. Sofern mehrere Sicherheitskonzepte in einem Teilgebiet denkbar sind, müssen für jedes Sicherheitskonzept eigene Untersuchungsräume ausgewiesen werden.

Das ist bezogen auf die 60 Salzstöcke, die noch im Verfahren sind, auch von der Größe der Gebiete her eine sinnvolle Aufteilung. Bei den großen Teilgebieten mit flacher Steinsalz-Lagerung, im Tongestein oder im Kristallinen Wirtsgestein reicht die Ausweisung von einem Untersuchungsraum für die Bearbeitung und Sicherheitsabschätzung aber nicht aus. Diese Untersuchungsräume wird die BGE in Teiluntersuchungsräume gliedern, die jeweils gemeinsam haben, dass die betrachteten Teiluntersuchungsräume homogene Gesteinsausbildungen haben, oder andere geowissenschaftliche Erwägungen für eine Bearbeitung in dieser Form sprechen. Bei den Arbeiten kann es aber auch sein, dass diese Teiluntersuchungsräume noch weiter in Bereiche unterteilt werden, wenn beispielsweise in einem Teil des Gebiets eine Mindestanforderung nicht erfüllt ist oder ein Ausschlusskriterium greift. Dann endet die Bearbeitung nur für diesen betroffenen Bereich, der Rest des Teiluntersuchungsraums kann weiter geprüft werden.

Nur die besten kommen weiter

Alle Untersuchungsräume und Teiluntersuchungsräume werden mit mehreren Prüfschritten systematisch auf ihre potenzielle Eignung für die Ausweisung eines sogenannten einschlusswirksamen Gebirgsbereichs überprüft. Dabei können Gebiete an den Ausschlusskriterien oder Mindestanforderungen scheitern, die im gesamten Verlauf der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen fortlaufend geprüft werden, weil stetig neue Erkenntnisse aus den vorliegenden Daten oder neu hinzugekommenen Daten gewonnen werden. Diese Gebiete werden in die Kategorie D eingeordnet. Das heißt: Für diese Gebiete gibt es dann ein schlechtes Zeugnis, sie sind nicht für die Endlagerung geeignet. Damit endet die Bearbeitung dieser Gebiete.

Gebiete, die diese Hürde übersprungen haben, werden weiter überprüft. Dabei geht es darum, herauszufinden, ob in einem Gebiet ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich ausgewiesen werden kann – und wie sicher dieser sein kann. Werden hier ungünstige Randbedingungen bemerkt, gibt es beispielsweise sehr nah am möglichen Einlagerungsort einen Grundwasserleiter, ist das nicht ideal. In die Kategorie C werden die Gebiete eingeordnet, von denen die BGE sicher sagen kann, dass sie nicht der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit sein werden. Auch diese Gebiete bekommen dann ihr Zeugnis und werden nicht weiter betrachtet.

Überspringen die Gebiete diese Hürden, werden sie weiter geprüft. Die Gebiete, die alle Prüfschritte überstehen, werden in die Kategorie A eingeordnet und gehen in den nächsten Prüfschritt: die erneute Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien.

Kategorie B beschreibt Gebiete mit weniger guter Eignung, in denen ein sicherer Einschluss der hochradioaktiven Abfälle möglich erscheint, die aber im Vergleich zu den Kategorie-A-Gebieten schlechter abschneiden.

Die Dokumente – eine Kurzfassung für eilige Leser*innen, eine fachliche Kurzfassung der Methode, die online konsultiert werden kann, sowie ein Anhang, in dem ausführlich die Methoden hergeleitet und die Beispielanwendungen dokumentiert werden – sind vom 28. März 2022 an auf der Homepage der BGE zu finden Repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen

Wie wird die Methode diskutiert?

Vom 28. März bis zum 1. April 2022 stellt die BGE die Methode zu den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen vor. Die zentrale Veranstaltung findet am Dienstag, 29. März 2022 von 18 bis 20 Uhr als Digitalveranstaltung statt. Den Anfang macht die BGE aber am Montag in Winsen an der Luhe südlich von Hamburg in einer Hybridveranstaltung. Dort geht es neben der Methodik auch darum, welche methodischen Ansätze die BGE bei der Erarbeitung am Salzstock Bahlburg (Teilgebiet 035_00) bereits getestet hat, und was sie dabei über das Teilgebiet gelernt hat. Die Veranstaltungen vom 30. März bis zum 1. April 2022 haben ebenfalls Schwerpunkte auf den sogenannten Gebieten zur Methodenentwicklung, Thüringer Becken (30.03.2022), Saxothuringikum (31.03.2022) und Opalinuston (01.04.2022). Genaue Veranstaltungsinformationen finden Sie hier: Veranstaltungsreihe zur Methodenentwicklung.

Am 29. März 2022 wird das Online-Konsultationsforum der BGE freigeschaltet: www.forum-bge.de (externer Link)

Nach einer einmaligen Registrierung können sich die Diskussionsteilnehmer*innen einen Namen aussuchen – es muss nicht der Klarname sein – und können Themen eröffnen. Diese Diskussionsstränge können von weiteren Teilnehmer*innen an der Konsultation aufgegriffen werden. Die BGE wird Fragen, so weit im Konsultationszeitraum möglich, beantworten. Je nach Komplexität der Fragen geht das schneller oder langsamer – aber auf jeden Fall wird es Rückmeldungen geben. Dort wird die Kurzfassung der Methodik für die rvSU zur Diskussion gestellt. Wer Stellungnahmen abgeben will, kann dies über dialog(at)bge.de tun. Der Konsultationszeitraum endet am 31. Mai 2022.

Am 27. Juni 2022 wird die BGE in einer weiteren Veranstaltung über den Verlauf der öffentlichen Methodendiskussion informieren und darüber berichten, wie sie mit den eingegangenen Vorschlägen verfahren will, um die Methodik weiter zu verbessern. In diesem Konsultationszeitraum soll auch das erste Forum Endlagersuche (20./21. Mai 2022) (externer Link) stattfinden, bei dem die Methodik für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ebenfalls Thema sein wird.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).

Korrektur, 30.03.2022
In der ersten Version dieses Textes sind die Kategorien A und B vermischt worden, was zu einer falschen Darstellung führte. Der Absatz ist am 30.03.2022 korrigiert worden.