Asse

Betrifft: Asse – Jahresrückblick 2021 und Ausblick 2022

10. März 2022: Rund 120 Teilnehmer*innen folgten der Einladung zur Online-Veranstaltung „Betrifft: Asse“. In dieser informierte BGE-Projektleiter Jens Köhler über die aktuellen Arbeiten zur Rückholung.

Was passierte im Jahr 2021 auf der Schachtanlage Asse II und welche Arbeiten werden die BGE am Standort Asse in 2022 beschäftigen? Diese Fragen beantwortete die BGE in einer Online-Konferenz der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ am 24. Februar 2022.

Stefan Studt (Vorsitzender der Geschäftsführung), Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer), Jens Köhler (Bereichsleiter Asse), Dirk Laske (Abteilungsleiter Rückholung) und Marco Franz (stellvertretender Abteilungsleiter Genehmigungsmanagement) führten die rund 120 Teilnehmer*innen auf Zoom und YouTube durch die Veranstaltung.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie auf YouTube (externer Link) und die Vortragsfolien stehen Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung (PDF, 3,47 MB).

Masterplan als ergänzendes planerisches Element der Rückholung

Zu Beginn seines Vortrags berichtete Jens Köhler über den sogenannten „Masterplan Rückholung“. Ziel des Masterplans ist, ein gemeinsames Verständnis des Projekts und des Projektablaufs zu erhalten. Dies wird zum einen dadurch erreicht, dass alle Gebäude und Bauwerke über Tage in einem 3D-Modell dargestellt werden. Zum anderen werden die baulichen Abläufe miteinander verknüpft, sodass die Entwicklung der Anlagen und ihre zeitlichen Abhängigkeiten deutlich werden. Auf diese Weise können verschiedene Bauabläufe simuliert werden, um diese effizient planen zu können.

In der Diskussion mit den Zuschauer*innen zeigte sich, dass der Begriff Masterplan und sein Verhältnis zum im April 2020 vorgestellten Rückholplan Verständnisschwierigkeiten hervorrief. Jens Köhler erklärte, dass der Masterplan ein Instrument aus der Städtebauplanung sei. Der Begriff ist dort etabliert und wird entsprechend auch von der BGE verwendet. Er darf jedoch nicht als übergeordnete Gesamtplanung verstanden werden. Das gesamte Projekt der Rückholung wird weiterhin im Rückholplan beschrieben. Beide Planungsunterlagen werden regelmäßig fortgeschrieben und veröffentlicht.

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Antragskomplex III im Jahr 2022 geplant

Anschließend stellte Marco Franz in seinem Vortrag die genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Antragskomplex III im Genehmigungsverfahren zur Rückholung vor. Der Antragskomplex III umfasst alle Maßnahmen zur Pufferung, Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung der zurückgeholten Abfälle. Franz führte aus, dass neben atomrechtlichen Genehmigungen, etwa zum Betrieb der Abfallbehandlungsanlage oder zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Zwischenlager, auch konventionelle Genehmigungen – beispielsweise aus dem Bereich der Landesbauordnung – zu erlangen seien.

Außer diesen Anforderungen ist auch der Naturschutz zu berücksichtigen. Die Lage der Schachtanlage Asse II in unmittelbarer Nähe eines FFH-Gebiets und innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets machen unter anderem eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig. In diesem Zusammenhang verwies Franz auf derzeit laufende naturschutzfachliche Kartierungen (externer Link). Über diese informierte die BGE ebenfalls in der Reihe „Betrifft: Asse“ am 25. November 2021. Die Aufzeichnung dieser Veranstaltung finden Sie auf YouTube (externer Link).

Nach den Ausführungen von Herrn Franz kündigte Stefan Studt in seinem Beitrag an, dass analog zum Antragskomplex I im Jahr 2021, auch zum Antragskomplex III eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung umgesetzt werden soll. Diese soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass der Nummerierung der Antragskomplexe keine zeitliche Abfolge ihrer Bearbeitung zugrunde liegt. Der Dialog zum Antragskomplex II wird geführt, wenn die Planungen dieses Antragskomplexes hinreichend konkretisiert sind.

Bergetechniken werden durch weitere Planungen konkretisiert

Dirk Laske informierte anschließend über den aktuellen Stand der Planungen zu den Bergetechniken. Er verwies darauf, dass ein Auftrag für die Entwicklung der Bergetechniken für die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene und die Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene im Oktober 2021 vergeben wurde. Für die Arbeiten ist eine Dauer von rund vier Jahren vorgesehen. Der Auftrag umfasst die Entwicklung und Fertigung der für den Bergungsprozess benötigten Techniken sowie die Erprobung der entwickelten Bergetechnik. Die BGE weist damit für das Genehmigungsverfahren nach, dass die Geräte und Techniken sicher sind und den Anforderungen entsprechen.

Im Rückholplan wurden für die Bergung von der 750-Meter-Ebene noch mehrere Varianten diskutiert. Die weiteren Planungen haben nun ergeben, dass die Bergung durch einen Teilflächenabbau von oben mit Ausbauelementen erfolgen soll. Aus Sicht des Strahlenschutzes und der Gebirgsmechanik hat diese Variante deutliche Vorteile: Dabei werden nacheinander kleinere Abschnitte der Einlagerungskammer geleert. Ausbauelemente stützen die Einlagerungskammer. Auch hier hat die BGE die weiteren Planungen ausgeschrieben und jüngst den Auftrag vergeben

Umfangreiche Erkundungsmaßnahmen werden ausgewertet

Im folgenden Teil der Veranstaltung berichtete Jens Köhler über den Abschluss eines sechs Jahre andauernden Erkundungsprogramms mit verschiedenen Bohrungen von über und unter Tage. Die Auswertung der Ergebnisse dieser Bohrungen liefert wichtige Erkenntnisse über die Lage und Ausdehnung der Salzstruktur sowie über den Aufbau des Deckgebirges östlich des Bestandsbergwerks. Hier soll zukünftig das Rückholbergwerk inklusive des neuen Schachts Asse 5 errichtet werden. Daher sind detaillierte Erkenntnisse über das Gebirge für den sicheren Bau und Betrieb besonders wichtig.

In diesem Zusammenhang berichtete Jens Köhler auch über den aktuellen Stand der 3D-Seismik und informierte dabei über Verzögerungen. Die gewonnenen Daten wurden durch einen beauftragten Dienstleister ausgewertet. Bei der Qualitätssicherung durch die BGE wurden bei einem der letzten Auswertungsschritte Mängel festgestellt. Diese machten es erforderlich, dass die Bearbeitung und Interpretation der Daten wiederholt werden muss. Ergebnisse, aus denen sich ein belastbares geologisches Modell des Deckgebirges erstellen lässt, werden für Sommer 2022 erwartet.

Gegenflutungslösung für die Notfallplanung

Im Anschluss stellte Jens Köhler die Grundprinzipien der Notfallplanung vor. Diese bestehen aus Vorsorgemaßnahmen und Notfallmaßnahmen. Einen besonderen Schwerpunkt legte er in seinem Vortrag auf die Beschaffung von Gegenflutungslösung. Dabei handelt es sich um eine Magnesiumchloridlösung, mit der das Bergwerk bei einem technisch nicht mehr zu beherrschenden Lösungszutritt gegengeflutet würde. Dies soll die Ausbreitung der radioaktiven Stoffe verzögern und Auf- und Umlösungsprozesse im Bergwerk verhindern.

Jens Köhler wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Gegenflutung mehr als eine Million Kubikmeter dieser Magnesiumchloridlösung benötigt würden. Rund 2.000 Kubikmeter könnten pro Tag eingeleitet werden. Gleichzeitig können diese 2.000 Kubikmeter nicht kontinuierlich angeliefert werden. Daher muss die Lösung zuvor beschafft und zwischengespeichert werden. Die Zwischenspeicherung soll in unterirdischen Kavernen erfolgen. Ein spezialisiertes Ingenieurbüro wurde damit beauftragt, den bestmöglichen Kavernenstandort zu suchen. Parallel dazu bereitet die BGE eine Ausschreibung vor, welche die Beschaffung der Gegenflutungslösung zum Ziel hat.

Intensive Diskussion der vorgestellten Themen

Anschließend an den rund einstündigen Vortrag hatten die Zuschauer*innen Zeit ihre Fragen an die Referenten zu richten. Dabei wurden die Themen des Vortrags vertieft, aber auch neue Themen angesprochen. Unter anderem wurden laufende Genehmigungsverfahren, der Standortvorschlag des BGE für ein Asse-nahes Zwischenlager, die Terminpläne der Rückholung und die Erkundungsbohrungen Remlingen 10 und Remlingen 11 thematisiert. Alle Fragen und Antworten wird die BGE zeitnah auf www.bge.de veröffentlichen.