Asse

Pressemitteilung Nr. 03/22 - BGE vergibt Entwurfsplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-Meter-Sohle

18. Februar 2022: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die Entwurfsplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-Meter-Sohle der Schachtanlage Asse II vergeben: Den Auftrag erhält die Bietergemeinschaft „EPL RH 750-m“.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die Entwurfsplanung für die Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-Meter-Sohle der Schachtanlage Asse II vergeben: Den Auftrag erhält die Bietergemeinschaft „EPL RH 750-m“. Diese setzt sich aus Uniper Anlagenservice GmbH, Redpath Deilmann GmbH, TÜV Rheinland Industrieservice GmbH sowie der ERCOSPLAN Ingenieurgesellschaft Geotechnik und Bergbau GmbH zusammen.

Bei der Entwurfsplanung handelt es sich um die zweite von insgesamt vier Planungsphasen zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse: In Phase 1 wurde eine Konzeptplanung erstellt. Diese wird in Phase 2 durch die Entwurfsplanung konkretisiert, um sie in Phase 3 in einer Genehmigungserlangungs- und Ausführungsplanung zu finalisieren. Es folgt die Bauausführung als vierte und letzte Phase.

Ziel der Entwurfsplanung

Die Auftragnehmer fertigen eine Entwurfsplanung für die vollständige Rückholung der radioaktiven Abfälle von der 750-m-Sohle der Schachtanlage Asse II als Anschluss an die bestehende Konzeptplanung an. Ziel der Entwurfsplanung ist unter anderem der Nachweis der Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzung, dass nach dem Stand von Wissenschaft und Technik die erforderliche Vorsorge gegen Schäden getroffen ist (siehe § 9 Abs. 2 AtG).

Der Auftragnehmer erarbeitet ebenfalls die Dimensionierung der erforderlichen Anlagen, Systeme und Komponenten (ASK) sowie der bergbaulichen Maßnahmen (etwa Infrastrukturräume, Auffahrungen, Sicherungsmaßnahmen) für das Vorhaben. Die vollständige Entwurfsplanung soll innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen sein.

„Bei dem Vertragsabschluss handelt es sich um den nächsten Schritt auf dem zeitkritischen Pfad der sicheren Stilllegung der Asse. Auf der 750-Meter-Sohle lagern mit Abstand die meisten radioaktiven Abfälle und die Herausforderungen sind hier unter anderem durch die Instabilität der Einlagerungskammern am größten“, sagt Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE.

Die BGE schafft mit dieser Vergabe keine unumkehrbaren Fakten, sondern arbeitet wie im Beleuchtungsprozess zur Standortauswahl für die geplante Abfallbehandlungsanlage samt Zwischenlager vereinbart, konsequent weiter an der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).