Seit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes ist viel darüber diskutiert worden, ob 2031 ein realistisches Zieldatum für die Suche nach einem Endlagerstandort für Deutschlands hochradioaktive Abfälle sein kann. Schon in der Endlagerkommission ist die Zeitbedarfsfrage kontrovers diskutiert worden. Einzelne Teilschritte sind in ihrer Dauer und ihrem Umfang nur schwer einschätzbar und von vielen Einflussfaktoren abhängig – beispielsweise der Anzahl der zu erkundenden Standortregionen oder der Genehmigungsdauern etwa für Erkundungsarbeiten.
Das Standortauswahlverfahren wird operativ von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) durchgeführt. Die BGE hat dem Bundesministerium für Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf dessen Bitte nun den Entwurf eines ersten Diskussionspapiers vorgelegt, in dem unter Berücksichtigung von Terminrisiken und Beschleunigungspotenzialen Zeitkorridore für die anstehenden Arbeiten im Standortauswahlverfahren dargestellt werden. Auf Grundlage dieser fachlichen Einschätzungen der BGE hat das BMUV nun bekannt gegeben, dass das Verfahren unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit nicht bis zum Jahr 2031 abgeschlossen werden kann. In einer Stellungnahme des BMUV heißt es dazu konkret: „Das Standortauswahlverfahren hat das Ziel, den Standort für ein Endlager zu finden, der die beste Sicherheit über einen Zeitraum von einer Millionen Jahre bietet. Dies ist ein hoher Anspruch und eine herausfordernde Aufgabe. Dem Grundsatz der bestmöglichen Sicherheit haben sich auch Zeitvorgaben unterzuordnen, gleichzeitig darf das Ziel nicht aus dem Blick geraten.“
Zeitplan für die Endlagersuche - So geht es jetzt weiter
Die BGE wird jetzt mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das die Aufsicht über das Auswahlverfahren führt, Gespräche zu den daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen führen. Der für die Standortauswahl zuständige Geschäftsführer bei der BGE Steffen Kanitz erläutert: „Es handelt sich bei der Standortauswahl um ein gesamtgesellschaftliches Jahrhundertprojekt. Der durch die Soll-Vorschrift 2031 erzeugte berechtigte Zeitdruck hat allen Beteiligten geholfen, schnell in das Verfahren zu starten und die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen. Zu einem transparenten und glaubwürdigen Verfahren gehört aber auch, schon jetzt faktenbasiert über den weiteren Zeitplan ins Gespräch zu kommen.“
Auch die Öffentlichkeit wird die BGE wie gewohnt in die weiteren Diskussionen einbinden und regelmäßig Meilensteine veröffentlichen und diskutieren. Im Januar 2023 wird die BGE einen Fahrplan für die Eingrenzung der 90 Teilgebiete zu Standortregionen (Schritt 2 der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens) vorlegen und einen ersten Ausblick für die weiteren Phasen geben.