Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gemacht. Am 20. Dezember 2021 hat sie die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager vergeben. Den Auftrag erhielt eine Bietergemeinschaft bestehend aus den Firmen Uniper Anlagenservice GmbH, Uniper Technologies GmbH und Brenk Systemplanung GmbH. Die Unterlagen sollen bis Ende 2023 vorgelegt werden.
Ziel sind genehmigungsfähige Planungen der technischen Anlagen
Der vergebene Auftrag sieht die Erstellung der Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager vor. Dazu gehören auch Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen samt Tragwerksplanung und technischer Ausrüstung zur Pufferung, Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung für die aus der Schachtanlage Asse II zurückzuholenden radioaktiven Abfälle. Das Ziel ist eine genehmigungsfähige Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Dazu sagt Stefan Studt, der Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE: „Die BGE treibt die Planungen konsequent voran, ohne unwiderrufliche Fakten zu schaffen. So haben wir es Ende vergangenen Jahres im sogenannten Beleuchtungsprozess verabredet.“
Der Auftrag beinhaltet eine technisch und wirtschaftlich fachgerechte Planung, für ein betriebsbereites und unter bau- und betrieblichen Abläufen inklusive Rückbau wirtschaftliches Gebäude samt erforderlicher Anlagen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen. Dr. Thomas Lautsch, der technische Geschäftsführer der BGE sagt über die Auftragsvergabe: „Die Arbeiten zeigen: Wir meinen es ernst mit der gesetzlich geforderten Rückholung.“
Keine unumkehrbaren Fakten
Der vergebene Auftrag sieht gemäß Rückholplan der BGE von 2020 vor, dass Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Betriebsgelände errichtet werden. Dabei sind die übertägigen Anlagen so auszulegen, dass mit rund 100.000 Kubikmeter zurückgeholtem schwach- und mittelradioaktivem Abfall – inklusive der kontaminierten Anhaftungen - umgegangen werden kann. Im Zuge der störfallsicheren und transportgerechten Konditionierung der radioaktiven Abfälle wird das zwischenzulagernde Gesamtvolumen auf rund 200.000 Kubikmeter geschätzt. Das Zwischenlager ist für diese Volumina auszulegen.
Die BGE plant, die erforderlichen Anlagenbereiche für Pufferung, Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung unter dem Aspekt des optimierten Raum- und Flächenbedarfs in einem Gebäudekomplex unterzubringen. Hierfür sind Genehmigungen unter anderem nach Atomrecht, Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung erforderlich. Die Anlage wird für den Umgang mit Kernbrennstoffen nach § 9 Atomgesetz ausgelegt. Dabei wird auch die besondere Lage in einem Landschaftsschutzgebiet berücksichtigt. Das Gebiet grenzt unmittelbar an ein geschütztes Biotop und ein Naturschutzgebiet nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiet). Es werden ausschließlich Abfälle aus der Schachtanlage Asse II am Standort behandelt und zwischengelagert.
Ein Großteil der Planungsleistungen muss unabhängig vom geplanten Standort erbracht werden; sie sind genereller Natur Somit schafft die BGE keine unumkehrbaren Fakten mit Blick auf die Ergebnisse des Beleuchtungsprozesses.
Kein Moratorium für Rückholungsplanungen
Der Vorschlag eines asse-nahen Standorts für Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlager wurde in der Region intensiv diskutiert. Im Februar 2021 einigten sich die Asse-2-Begleitgruppe, das Bundesumweltministerium sowie das Niedersächsische Umweltministerium darauf, die Standortentscheidung zu überprüfen. Das Bundesumweltministerium beauftragte vier Expert*innen mit der Überprüfung. Diese veröffentlichten am 18. Oktober 2021 ihren Bericht „Beleuchtung des Standortauswahlverfahrens für ein Zwischenlager im Rahmen der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II" (externer Link).
Der Bericht wird derzeit intensiv von allen Beteiligten geprüft. Die BGE überprüft aktuell noch einmal – wie von der Beleuchtungsgruppe angemahnt – die Argumentation für den Standort für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager. Gleichzeitig wurde im Februar 2021 vereinbart, dass die aktuellen Planungen nicht unterbrochen werden, um keine Verzögerung des geplanten Beginns der Rückholung im Jahr 2033 zu riskieren. Gemäß dieser Vereinbarung wurden die aktuellen Leistungen vergeben.
Über die BGE
Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).