Ein fünf Kilo schwerer Sauerstoffselbstretter ist einem Schachtarbeiter eines beauftragten Unternehmens in Schacht 2 in die Tiefe gefallen. Das Ereignis geschah, als der Arbeiter das Dach des Förderkorbs betrat. Von hier aus finden Arbeiten im Schacht statt. Anders als der Förderkorb darunter ist es nicht rundum geschlossen, sodass der Sauerstoffselbstretter in die Tiefe stürzen konnte. Der Sturz hat einen Sachschaden angerichtet, der bereits behoben ist.
Der Förderkorb im Schacht 2 ist das allgemeine Beförderungsmittel für Menschen und Material in das Bergwerk. Auch Arbeiten im Schacht werden von seinem Dach aus umgesetzt. Dabei sind die Arbeiter nicht nur vor einem Absturz gesichert. Sie tragen auch, wie alle Personen, die nach unter Tage fahren, einen Sauerstoffselbstretter. Der Retter soll seinen Träger vor giftigen Gasen, Partikeln und Sauerstoffmangel (z.B. nach einem Brand) schützen und ihm so im Gefahrenfall die Flucht ermöglichen.
Sofortmaßnahmen und Reparatur
Nach dem Absturz des Sauerstoffselbstretters wurde der Schacht sofort auf Schäden kontrolliert. Außerdem fanden mit dem leeren Korb Probefahrten statt. Die Reste des Selbstretters wurden eingesammelt. Durch eine sogenannte Erdschlussanzeige und einem damit verbundenen Ausfall der Seilfahrtanlage wurde entdeckt, dass eine Signalleitung abgerissen war. Dieser Schaden wurde von den Spezialist*innen der BGE umgehend repariert und der Förderkorb konnte wieder freigegeben werden.
Für Menschen bestand zu keiner Zeit Gefahr, da sich niemand bis auf die Schachtarbeiter*innen bzw. die Personen im Förderkorb im Schacht aufhalten darf, wenn der Förderkorb in Betrieb ist oder Arbeiten im Schacht stattfinden.
Das Ereignis ist meldepflichtig nach der Allgemeine Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen (ABVO), die Teil der Bergverordnungen des Landes Niedersachsen ist. Größere Störungen im Schachtbetrieb sind den Behörden mitzuteilen.