Asse

Online-Konsultation beendet, Vorschläge werden ausgewertet

18. Mai 2021: Die Online-Konsultation im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Asse ist beendet. Die eingegangenen Vorschläge werden nun geprüft.

Zwischen dem 22. Februar 2021 und dem 26. April hat sich die BGE mit einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung am Standort Asse an die Öffentlichkeit der Region Wolfenbüttel gewandt. Dabei sprach die BGE gemeinsam mit den Bürger*innen der Region darüber, wie das Rückholbergwerk zur Bergung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II möglichst umweltverträglich gebaut werden kann. Um mit den Bürger*innen trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie in Kontakt zu kommen, konnten diese unter anderem in einem von der BGE eingerichteten Online-Forum Vorschläge einbringen und miteinander über die Vorschläge diskutieren. Nach zwei Monaten wurde das Forum nun geschlossen.

Wie geht es weiter?

Die BGE wird nun alle eingereichten Vorschläge sichten und bewerten. Dabei werden nicht nur die Vorschläge berücksichtigt, die im Online-Forum zur Diskussion gestellt wurden. Auch Vorschläge, die Bürger*innen im Rahmen von zwei Online-Veranstaltungen am 4. und am 26. März 2021 einbrachten, werden berücksichtigt. Die Auswertung und Beurteilung der Vorschläge wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Überblick über die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Seit 2013 ist im Atomgesetz festgelegt, dass die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen ist, nachdem die radioaktiven Abfälle daraus zurückgeholt worden sind. Die BGE ist für die Umsetzung dieses Vorhabens verantwortlich. Anfang 2020 hat die BGE einen Rückholplan für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II vorgelegt. Es folgte im Spätherbst mit der Planerischen Mitteilung ein erstes Dokument, das eine mögliche Genehmigungsstrategie für das Projekt skizziert.

Mit dem Antragskomplex I beantragt die BGE eine Änderung der Umgangsgenehmigung mit radioaktiven Stoffen. Es geht konkret darum, die Wetterrichtung im Bergwerk zu ändern. Das bedeutet, dass die Belüftung des Bergwerks nach dem Bau des neuen Rückholschachtes 5 und der untertägigen neuen Verbindung mit der bestehenden Schachtanlage Asse II neu gestaltet wird. Die Frischluft soll in Zukunft über Schacht Asse 2 in die Grube einziehen. Über den neu errichteten Schacht Asse 5 und einen Schornstein soll sie als Abluft wieder ausziehen. Die vom Niedersächsischen Umweltministerium als Genehmigungsbehörde organisierte Antragskonferenz am 16. Dezember 2020 hat das Genehmigungsverfahren zu diesem Antragskomplex eröffnet.

Der erste Schritt des Vorhabens umfasst den Bau des neuen Schachts Asse 5 und die Verbindung zum Bestandsbergwerk unter Tage. Ziel der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung war es, Vorschläge und Ideen der Bürger*innen, der Kommunalpolitik und der Fachleute in die Genehmigungsplanung einzubeziehen. Insbesondere für zwei Fragen hat die BGE um Vorschläge aus der Öffentlichkeit gebeten:

  • Was soll mit dem Gestein passieren, das beim Schachtteufen und dem Bau des Rückholbergwerks anfällt, das so genannte Haufwerk (Halde)?
  • Wie können die Schäden an der Umwelt durch den Bau der Rückholinfrastruktur ausgeglichen werden (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Naturschutz)?

Für beide Fragen sind verschiedene Lösungen möglich. Deshalb kann die BGE die Vorschläge der Öffentlichkeit prüfen und der Genehmigungsbehörde zur Umsetzung vorlegen, wenn das rechtlich möglich ist.

Dr. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE, sagt zum Abschluss der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung: „Danke an alle, die Vorschläge vorgebracht haben. Sie werden uns bei der weiteren Erarbeitung der Genehmigungsunterlagen helfen.“ In ein paar Wochen wird die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung samt ihren Ergebnissen in einem Bericht zusammengefasst, der sowohl an die Genehmigungsbehörde gehen wird, als auch veröffentlicht wird.