Asse

BGE im Dialog mit den Bürger*innen der Region

01. April 2021: Rund 40 Bürger*innen der Region Asse haben am 26. März 2021 im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung mit der BGE diskutiert.

Wie kann das Rückholbergwerk zur Bergung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II möglichst umweltverträglich gebaut werden? Um diese Frage drehte sich die Digitalveranstaltung der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) am 26. März 2021.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Frage, wie die Eingriffe in die Natur möglicherweise ausgeglichen werden könnten und was mit den Gesteinsmassen geschehen soll, die beim Bau des neuen Schachts 5 sowie der Anbindung an das Bestandsbergwerk entstehen. Rund 40 Bürger*innen vor allem aus der Region um Wolfenbüttel haben sich in einer Konferenzschaltung dreieinhalb Stunden lang an dieser Diskussion beteiligt. Weitere zehn bis 20 Personen waren zeitweilig beim Livestream auf YouTube mit dabei.

„Wir haben interessante Hinweise bekommen, denen wir bei der Erarbeitung der Antragsunterlagen für die Genehmigungen gerne nachgehen werden“, sagt Dr. Thomas Lautsch, der technische Geschäftsführer der BGE. Für den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Stefan Studt, ist diese Veranstaltung wichtig, „um mit den in der Region betroffenen Menschen über die konkreten Rückholungsschritte und ihre Aus- und Nebenwirkungen ins Gespräch zu kommen“. Für Beate Kallenbach-Herbert, kaufmännische Geschäftsführerin der BGE, „bestätigen die Ergebnisse der Veranstaltung unseren Plan, auch die nächsten Rückholungsschritte im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig mit den Bürger*innen der Region zu diskutieren“.

Jens Köhler (Bereichsleiter Asse) gab einen Überblick über die geplante Vorgehensweise im Genehmigungsverfahren zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Die BGE plant, die Rückholung  in vier Antragskomplexen zu beantragen. Antragskomplex I hat dabei zum Ziel eine Schachtröhre für den geplanten Bergungsschacht Asse 5 zu errichten, die Schachtröhre mit dem Bestandsbergwerk zu verbinden und so die Frischluftversorgung und den Abzug der verbrauchten Luft zu verändern. Nähere Informationen zu den verschiedenen Antragskomplexen finden Sie in unserem Themenschwerpunkt Rückholung sowie in den Vortragsfolien von Jens Köhler.

Vortragsfolien zum Antragskomplex I unter Einordung in das Gesamtvorhaben von Jens Köhler (PDF, 1,9 MB, nicht barrierefrei)

Naturschutzausgleich möglichst vor Ort

Ein Bergwerk zu bauen, geht an der Natur nicht spurlos vorüber. Selbst wenn die Planung die Eingriffe so klein wie möglich halten will. Deshalb führten Prof. Dr. Tobias Leidinger (externer Berater der BGE) sowie Marco Franz (Abteilung Genehmigungen Asse) in das Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Naturschutz ein. Beide informierten darüber, welche rechtlichen Grundlagen es für das Konzept eines Ausgleichs gibt, welchen Ansprüchen die von der BGE umzusetzenden Maßnahmen genügen müssen und gaben einen Überblick, welche Maßnahmen die BGE in der Vergangenheit bereits umgesetzt hat. Details zu den vorgetragenen Inhalten finden Sie in den folgenden Vortragsfolien:

Vortragsfolien zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Prof. Dr. Tobias Leidinger und Marco Franz (PDF, 1,1 MB, nicht barrierefrei)

In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem diskutiert, wie die Wirkung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beurteilt werden kann und welche Auswirkungen dies auf die erfolgreiche Umsetzung des Projekts Rückholung hat. Neben der Wissensvermittlung zum Thema weckte insbesondere der Vorschlag Aufmerksamkeit, dass die Waldfläche der Asse nach Norden und Osten ausgedehnt werden könnte und so verlorener Naturraum in unmittelbarer Nähe neu geschaffen würde. Auch im Online-Forum der BGE und in anderen Diskussionen zeigte sich bereits, dass sich die Bürger*innen einen regionalen Ausgleich wünschen, um das Naturschutzgebiet Asse möglichst erhalten zu können. Die Entscheidung über die letztlich umzusetzenden Maßnahmen wird durch die zuständige Behörde getroffen werden. Die BGE wird sich für einen regionalen Ausgleich im Genehmigungsverfahren einsetzen und wird – soweit es die verfügbaren Flächen zulassen – Vorschläge vorlegen, die dieses Anliegen möglichst berücksichtigen.

Regionale Rohstoffverwertung zur Diskussion gestellt

Einleitend zur Diskussion zum Umgang mit den bei der Rückholung anfallenden Gesteinsmassen, stellte Dirk Laske (Leiter der Abteilung Rückholung) die wichtigsten Kennzahlen dieses Teilaspektes der Rückholung vor. Mit rund 1,5 Millionen Tonnen Gestein (Haufwerk) rechnet die BGE, wenn das Rückholbergwerk sowie die notwendige Infrastruktur für die Rückholung errichtet werden. Dies entspricht einem Volumen von rund 700.000 bis 1.000.000 Kubikmetern. Rund 50 Prozent des anfallenden Gesteins will die BGE im Rahmen der Stilllegung wieder in der Schachtanlage Asse II verwenden. Denn die Stilllegung folgt, sobald die radioaktiven Abfälle zurückgeholt wurden. Der Rest wird anderweitig verwertet oder an Dritte abgegeben. Für die Lagerung des Gesteins wären eine offene Halde oder großen Hallen denkbar. Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Den gesamten Vortrag von Dirk Laske können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Vortragsfolien zum Umgang mit den bei der Rückholung anfallenden Gesteinsmassen von Dirk Laske (PDF, 1,8 MB, nicht barrierefrei)

Im anschließenden Dialog wurde insbesondere die Einhaltung von Umweltstandards thematisiert. Diskutiert wurden sowohl ein möglicher Eintrag von Salzen in die Natur, als auch die Frage, wie sichergestellt wird, dass nur kontaminationsfreies Material gelagert wird. Wie bereits im Online-Forum zur früheren Öffentlichkeitsbeteiligung angeregt, wurde auch in der Veranstaltung vorgeschlagen, für die Lagerung des Materials Flächen in den Blick zu nehmen, die durch den Braunkohletagebau bereits beansprucht worden sind. So führten beispielsweise Schienen nach Schöningen bei Helmstedt, argumentierte ein Teilnehmer. So könne Salz aus der Asse zum Beispiel im dort benachbarten Endlager Morsleben für die dort geplanten Stilllegungsmaßnahmen verwendet werden. Dr. Thomas Lautsch bezeichnete diese Idee als einen „sehr intelligenten Vorschlag“, den die BGE im weiteren Verfahren gern prüfen wird.

Beteiligung weiterhin möglich

Die Online-Konferenz ist nicht das Ende der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Online-Forum der BGE ist weiterhin bis zum 26. April 2021 geöffnet. Hier können Vorschläge zu den eingangs genannten Themen eingereicht und gemeinsam zwischen den Bürger*innen und der BGE diskutiert werden. Alle Informationen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Link zum Online-Forum finden Sie in unserem Informationsportal zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Aufzeichnung der Veranstaltung (externer Link) ist weiterhin auf dem YouTube-Kanal der BGE verfügbar.

Während der Veranstaltung sind Bildprotokolle entstanden, die Sie im Folgenden herunterladen können. Auch die Bildprotokolle eines Vorbereitungsworkshops mit politischen, kulturellen und sozialen Akteuren der Region, der am 4. März ebenfalls digital stattfand finden Sie hier:

Bildprotokoll „Haufwerk“ zur Online-Konferenz am 26. März 2021 (PDF, 1,7 MB, nicht barrierefrei)
Bildprotokoll „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ zur Online-Konferenz am 26. März 2021 (PDF, 12 MB, nicht barrierefrei)
Bildprotokoll „Haufwerk“ zum Vorbereitungsworkshop am 4. März 2021 (PDF, 500 KB, nicht barrierefrei)
Bildprotokoll „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahen“ zum Vorbereitungsworkshop am 4. März 2021 (PDF, 5,6 MB, nicht barrierefrei)