Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist der gesetzliche Auftrag der BGE. Am 18. Februar 2021 informierte die BGE per Livestream im Rahmen einer Betrifft-Veranstaltung über die Arbeiten des vergangenen Jahres und die kommenden Aufgaben. Zeitweise folgten mehr als 100 Menschen den Übertragungen auf YouTube und Zoom. Neben den Geschäftsführern Stefan Studt und Dr. Thomas Lautsch stellten sich der Bereichsleiter Asse Jens Köhler, der Leiter Notfallplanung Achim Trautmann und der Leiter Rückholung Dirk Laske den Fragen der interessierten Bürger*innen.
Die BGE ist in das Genehmigungsverfahren zur Rückholung eingestiegen
Nach einleitenden Worten durch Stefan Studt und Dr. Thomas Lautsch, stellte Jens Köhler die wesentlichen Arbeiten des Jahres 2020 vor. Der bedeutendste Meilenstein des Jahres 2020 war die Veröffentlichung des Rückholplans . Der im April 2020 vorgestellte Rückholplan fasst alle Schritte des Vorhabens zusammen und stellt die Vorgehensweise bei der Rückholung vor. Er dient darüber hinaus der Diskussion mit allen Beteiligten und soll kontinuierlich fortgeschrieben werden. Für die konkrete Umsetzung der beschriebenen Vorhaben kündigte Köhler an, dass in diesem Jahr mehrere Aufträge an Firmen vergeben werden sollen, welche die Planungen der Bergung der Abfälle weiter konkretisieren. Erste Auftragsvergaben sind für das 2. Quartal 2021 vorgesehen. Darüber hinaus soll in diesem Jahr der endgültige Standort des für die Rückholung notwendigen Schachts Asse 5 festgelegt werden.
Voraussichtlich im 2. Quartal 2021 sollen zudem die weiteren Planungen für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager ausgeschrieben werden. In einem Gespräch am 12. Februar 2021 hatten das Bundesumweltministerium, das Umweltministerium des Landes Niedersachsen, der Landkreis Wolfenbüttel sowie die BGE vereinbart, dass die Standortentscheidung für das Zwischenlager nochmals beleuchtet wird und die laufenden Arbeiten fortgesetzt werden. Die Koordination übernimmt das niedersächsische Umweltministerium.
Neben der Konkretisierung der Planungen berichtete Jens Köhler darüber, dass die BGE im September 2020 eine sogenannte Planerische Mitteilung veröffentlicht hat. Diese beschreibt einen möglichen Genehmigungsweg für die Rückholung aus Sicht der BGE. Noch im Dezember 2020 hat das Niedersächsische Umweltministerium zu einer Antragskonferenz eingeladen, auf der das Vorhaben gemeinsam mit den rechtlich festgelegten Trägern öffentlicher Belange diskutiert wurde. Das Genehmigungsverfahren zur Rückholung ist damit gestartet. Im Mittelpunkt des ersten von insgesamt vier Antragskomplexen stehen der Bau der Schachtröhre des für die Rückholung notwendigen Schachts Asse 5 sowie dessen Anbindung an das Bestandsbergwerk.
Weiterhin berichtete Jens Köhler über:
- das im Rahmen des Genehmigungsverfahrens notwendige Raumordnungsverfahren;
- Erkundungsbohrungen von über und unter Tage im Umfeld der Schachtanlage Asse II;
- den verbesserten Umgang mit Lösungen durch die Anlage zur Förderung von Lösungen 2 (AFL 2);
- die Beschaffung von Gegenflutungslösung für die Notfallvorsorge;
- den Bau untertägiger Kavernenstrecken und
- die im Jahr 2020 umgesetzten 3D-seismischen Messungen.
Die Vortragsfolien zur Veranstaltung sind auf unserer Internetseite veröffentlicht (PDF, 4 MB, nicht barrierefrei).
Alle Fragen aus der Veranstaltung werden beantwortet
In einer anschließenden Fragerunde, moderiert vom Leiter der Infostelle Asse Frank Ehrlich, stellten sich Geschäftsführung und Referenten den Fragen interessierter Bürger*innen. Alle Fragen, die im Rahmen der Veranstaltung an die BGE gerichtet wurden, werden gesammelt, verschriftlicht und zu einem späteren Zeitpunkt auf der Internetseite der BGE veröffentlicht.
Wer sich bereits früher mit den Fragen und Antworten beschäftigen möchte, findet die Aufzeichnung des Livestreams auf dem YouTube-Kanal der BGE (externer Link).
Über die Veranstaltungsreihe "Betrifft: Asse" und den Livestream
Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ ist ein Forum für interessierte Bürger*innen, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit Mitarbeiter*innen der BGE ins Gespräch zu kommen.
Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie ist eine Dialogveranstaltung vor Ort nicht möglich. Aus diesem Grund hat sich die BGE entschieden, die Veranstaltung erneut als Livestream anzubieten.