Asse

Mitreden bei Rückholung des Atommülls aus der Asse

26. Februar 2021: Für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II hat das erste Genehmigungsverfahren begonnen. Die BGE informiert und diskutiert darüber in einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) will mit einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Antragskomplex I vor allem Interesse am gesamten Rückholungsprojekt wecken. Anfang 2020 hat die BGE einen Rückholplan für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse 2 (PDF, 7,35 MB) vorgelegt. Es folgte im Spätherbst mit der Planerischen Mitteilung (PDF, 10,79 MB) ein erstes Dokument, das eine mögliche Genehmigungsstrategie für das Projekt skizziert. Mit dem Antragskomplex I beantragt die BGE eine Änderung der Umgangsgenehmigung mit radioaktiven Stoffen. Es geht konkret darum, die Wetterrichtung im Bergwerk zu ändern. Das bedeutet, dass die Belüftung des Bergwerks nach dem Bau des neuen Rückholschachtes 5 und der untertägigen neuen Verbindung mit der bestehenden Schachtanlage Asse II neu gestaltet wird. Die Frischluft soll in Zukunft über Schacht 2 in die Grube einziehen und über den neu errichteten Schacht 5 über einen Schornstein als Abluft wieder ausziehen. Die Antragskonferenz am 16.12.2020 hat das Genehmigungsverfahren zu diesem Antragskomplex eröffnet.

Seit 2013 ist im Atomgesetz (Lex Asse) festgelegt, dass die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen ist, nachdem die radioaktiven Abfälle daraus zurückgeholt worden sind. Die BGE ist für die Umsetzung dieses Vorhabens verantwortlich.

Im Zeitraum vom 22.2. bis 26.4.2021 bietet die BGE eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung zum Antragskomplex I im Genehmigungsverfahren an. Der erste Schritt des Vorhabens umfasst den Bau des neuen Schachts 5 und die Verbindung zum Bestandsbergwerk unter Tage. Ziel der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, die Vorschläge und Ideen der Bürger*innen, der Kommunalpolitik und der Fachleute in die Genehmigungsplanung einzubeziehen. Insbesondere für zwei Fragen hofft die BGE auf Vorschläge aus der Öffentlichkeit:

  • Was soll mit dem Gestein passieren, das beim Schachtteufen und dem Bau des Rückholbergwerks anfällt (Halde)?
  • Wie können die Schäden an der Umwelt durch den Bau der Rückholinfrastruktur ausgeglichen werden (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Naturschutz)?

Für beide Fragen sind verschiedene Lösungen möglich. Deshalb kann die BGE die Vorschläge der Öffentlichkeit prüfen und umsetzen, wenn das rechtlich möglich ist.

Die Öffentlichkeit kann ihre Ideen und Vorschläge über eine Onlinekonsultation einbringen: Forum Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Asse (externer Link) Die Onlinekonsultation ist bis zum 26.4.2021 möglich. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich in der zentralen Digitalveranstaltung zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung einzubringen. Die Veranstaltung findet am 26. März 2021 am Nachmittag statt und ist auf einen guten halben Tag angelegt.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung Stefan Studt sagt: „Mit der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung machen wir der Region ein konkretes Angebot zum Dialog.“ Der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch, betont: „Das Rückholprojekt ist anspruchsvoll, und wird noch Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Aber letztendlich profitiert die Region um Remlingen auch  durch die entsprechende Wertschöpfung davon.“ Das Rückholprojekt könne aber nur gelingen, wenn es von der Bevölkerung auch unterstützt werde, sagen beide BGE-Geschäftsführer übereinstimmend.