Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges Kali- und Steinsalzbergwerk. Hier wurden von 1967 bis 1978 rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert. Heute sollen die Abfälle wieder zurückgeholt werden. Sie können nicht langzeitsicher in der Asse verbleiben. Das Bergwerk liegt in einem Landschaftsschutzgebiet und ist umgeben von weiteren Schutzgebieten. Dies stellt besondere Herausforderungen an das Projekt.
Derzeit werden im Umfeld der Schachtanlage Asse II sogenannte naturschutzfachliche Kartierungen durchgeführt. Das heißt nichts anderes, als das eine Bestandsaufnahme der umgebenden Natur vorgenommen wird. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme werden die hier lebenden Pflanzen- und Tierarten erfasst. So bekommt die BGE ein umfassendes Verständnis beispielsweise darüber, welche Fledermausarten es hier gibt und wo sie ihre Schlaf- und Futterplätze haben.
Mit der Rückholung sind weitreichende Infrastrukturmaßnahmen verbunden. Insbesondere mit dem Bau des Rückholbergwerks inklusive des neuen Schachts Asse 5 sowie mit den dazugehörigen Tagesanlagen und technischen Einrichtungen wird erheblich in die Natur und Landschaft eingegriffen. Die Kartierungen helfen, bereits während der Planung, Eingriffe zu vermindern oder sogar zu vermeiden. Darüber hinaus muss die BGE im Genehmigungsverfahren die Umweltauswirkungen der Tätigkeiten darlegen und zeigen, wie sie die Eingriffe kompensieren wird.
Einen Einblick in die derzeitigen Maßnahmen geben Marco Franz, Gruppenleiter Genehmigungen Berg- und Umweltrecht, sowie Dipl. Geoökologin Anja Pleßke von der ARGE Umweltplaner Asse II und Marko Eigner, der die Kartierungen vor Ort durchführt.
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Informationen zur Veranstaltung
Datum: Donnerstag, 25. November 2021
Uhrzeit: 18:00 – 20:00 Uhr
Ort: Zoom-Konferenz oder Livestream auf YouTube
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Die Veranstaltungsreihe Betrifft: Asse
Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ ist ein Forum für interessierte Bürger*innen, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiter*innen der BGE ins Gespräch zu kommen. Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona-Pandemie ist eine Dialogveranstaltung vor Ort nicht möglich. Aus diesem Grund hat sich die BGE entschieden, die Veranstaltung als Livestream anzubieten.