Endlager Morsleben

Meldepflichtige Ereignisse im Endlager Morsleben im Jahr 2020

27. Januar 2021: Im Jahr 2020 hatte das Endlager Morsleben neun meldepflichtige Ereignisse zu verzeichnen. Alle Ereignisse entsprechen der Kategorie N (Normalmeldung).

Im Folgenden finden Sie die meldepflichtigen Ereignisse des Endlagers Morsleben im Jahr 2020 inklusive einer kurzen Beschreibung. Alle meldepflichtigen Ereignisse werden zusätzlich auf der Dokumentenplattform für das Endlager Morsleben veröffentlicht.

Zusammenfassung

Im Jahr 2020 sind neun meldepflichtige Ereignisse gemäß der Meldeordnung des Endlagers Morsleben zu verzeichnen. In der Meldeordnung sind die Anforderungen der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV), der Dauerbetriebsgenehmigung des Endlagers Morsleben, der Strahlenschutzverordnung sowie Festlegungen der atomrechtlichen Aufsicht und des Bundesumweltministeriums (BMU) berücksichtigt. Alle Ereignisse entsprechen der Meldekategorie N (Normalmeldung) gemäß der AtSMV. Die Ereignisse sind in ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung damit als niedrig zu bewerten.

Normalmeldungen gehen fristgerecht – das heißt innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntnis – mittels Meldeformular an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link) (BASE). Ereignisse mit bergrechtlicher Relevanz werden zusätzlich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (externer Link) (LAGB) gemeldet. Ursachen meldepflichtiger Ereignisse werden möglichst umgehend beseitigt.

9. Oktober 2020 – Störung der Datenübertragung von der Tropfenzählanlage im Abbau 1a zum Steuerrechner über Tage

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 009/2020

Am 9. Oktober kommt es zu einer Störung in der Signalübertragung von der Tropfenzählanlage im Abbau 1a auf der ersten Ebene (Sohle) nach über Tage. Ein Lichtschrankensensor, der sich zurzeit noch im Probebetrieb befindet, ist durch Salzausfällungen verschmutzt. In Folge der Verschmutzung läuft in der zentralen Warte ein Dauersignal auf, das fehlerhaft auf die Überschreitung eines Schwellenwerts der gezählten Tropfen hinweist. Nach der Reinigung funktioniert der Sensor wieder ordnungsgemäß. Es wurden Maßnahmen getroffen, damit eine erneute Verschmutzung zukünftig vermieden wird. 
Die Tropfenzählanlage überwacht den Zutritt von Lösungen im Abbau 1a im Zentralteil der Schachtanlage Bartensleben. Mit Hilfe der Tropfenzählanlage kann gemessen werden, wieviel Lösung innerhalb eines Zeitraums, zum Beispiel pro Stunde oder pro Tag, in die Kammer eindringt. So kann bereits auf geringe Änderungen der Zutrittsmenge frühzeitig reagiert und Ursachenforschung betrieben werden.  

18. September 2020 – Nichtberücksichtigung des Wirkungsgrades des Messplatzes bei der Gesamt-Beta-Messung von Abwasserproben

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 008/2020

Im Zuge der Einführung einer neuen Software zur Bestimmung der Gesamt-Beta-Aktivität bei der Umgebungsüberwachung wird festgestellt, dass der Wirkungsgrad des Messplatzes in dem im Mai 2018 geänderten Benutzerprotokoll nicht berücksichtigt wurde: Somit wurde bei allen Auswertungen seit Mai 2018 anstelle des korrekten Wertes der voreingestellte Wert „1“ für den Wirkungsgrad verwendet. Dadurch wurden die Gesamt-Beta-Aktivitäten der betroffenen Abwasserproben um einen Faktor von ca. 3 zu niedrig ermittelt. Da die jährlich mit dem Abwasser abgeleiteten Gesamt-Beta-Aktivitäten auch mit den korrigierten Messwerten deutlich unter dem zulässigen Grenzwert liegen, hat die Korrektur der Gesamt-Beta-Aktivitäten keine Auswirkungen auf die seit Mai 2018 getroffenen Freigabeentscheidungen über die Abgabe von Abwasser aus dem Kontrollbereich.

Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durchlaufen neue oder geänderte Benutzerprotolle zukünftig einen Prüf- und Freigabeprozess, bevor die Daten verwendet werden. Außerdem werden alle für das Ergebnis wichtigen Parameter zukünftig im Messprotokoll ausgegeben.

14. Juni 2020 – Ausfall des Wasserprobenahmegerätes aus der Aller an der Messstelle in Walbeck

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 007/2020

Das Wasserprobenahmegerät „Liquistation CSF48“ an der Messstelle in Walbeck zeigt eine Störung an: Das automatische Ansaugen von Probenflüssigkeit aus der Aller ist nicht möglich. Im Rahmen der Umgebungsüberwachung erfolgt hier eine regelmäßige Laboranalyse von Wasserproben auf radioaktive Inhaltsstoffe.

Die Störmeldung liegt ursächlich in einem Starkregen vom 13. Juni 2020. Dieser führte zu einem erhöhten Anteil von Trübstoffen in der Aller, wodurch das Gerät mit Schlamm verunreinigt wurde. Nach Austausch eines Teils und einer gründlichen Reinigung und Überprüfung kann das Gerät am 15. Juli 2020 wieder den bestimmungsgemäßen Betrieb aufnehmen. Für die Zeit des Ausfalls der automatischen Anlage entnehmen Mitarbeiter*innen arbeitstägliche Stichproben händisch aus der Aller.

13. Juni 2020 – Ausfall eines Abwassermessgerätes

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 006/2020

Ein Starkregen führt zum Ausfall der Abwassermessstelle am Salzbach: In der Region um das Endlager Morsleben werden am 13. Juni 2020 bis zu 90 Millimeter Niederschlag in einer Stunde gemessen. Als Folge kommt es zum Überlauf des Feuerlöschteichs und dem Eintritt von Niederschlagswasser in den Abwassercontainer. Das Eindringen von Feuchtigkeit in die Pumpe führt zum Auslösen des Fehlerstromschutzschalters und zum Ausfall der Pumpe und der unterbrechungsfreien Stromversorgung des Abwassermessgerätes. Bis zur Reparatur am 15. Juni erfolgt keine beweissichernde Überwachung des Salzbaches vor dem Verlassen des Betriebsgeländes.

11. Juni 2020 – Störung des Schachtsignalregistriergeräts der Hauptseilfahrtanlage Bartensleben

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 005/2020

Der Fördermaschinist der Hauptseilfahrtanlage Bartensleben empfängt eine Störung des Schachtsignalregistriergerätes. Die Störmeldung erfolgt während der betrieblichen Arbeitszeit, aber außerhalb der Seilfahrtzeit – eine Gefährdung von Personen besteht somit nicht.

Als Ursache wird ein defektes Netzteil ermittelt und ausgetauscht. Anschließend werden alle Signale wieder ordnungsgemäß registriert.

Ausgelöst durch diese Störung laufen jedoch weiterhin in bestimmten Zeitabständen Störmeldungen des Watch-Dogs auf. Der Watch-Dog ist ein Programm, das Ausfälle und Störungen in der digitalen Schachtsignalanlage registriert. Die Störmeldungen müssen in diesem Fall quittiert werden, beeinflussen den sicheren Ablauf der Seilfahrten jedoch nicht. Dem Komplettaustausch des störanfälligen Schachtsignalregistriergerätes hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link) (BASE) auf Antrag zugestimmt.

20. April 2020 – Ausfall einer Brandmeldeanlage in der Schachtanlage Marie

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 004/2020

Die monatliche Funktionskontrolle der untertägigen Brandmelder ergibt einen irreparablen Defekt beim Auswertegerät der Brandmelder im Schachtsumpf Marie und am Wetterberg, einer Strecke zur Wetterführung auf Schacht Marie. Eine Weiterleitung von optischen und akustischen Signalen nach über Tage funktioniert dadurch nicht mehr. Die Ursache für den Defekt kann nicht ermittelt werden.
Im Rahmen der Erneuerung und Harmonisierung von Brandmeldeanlagen unter Tage werden die betroffenen Melder zeitlich vorgezogen durch neue Geräte ersetzt, die kompatibel zur vorhandenen Brandmeldezentrale sind. Bis zur Umsetzung erfolgt die Überwachung mit einem am Wetterberg installierten Gasspurenwarngerät mit Signalisierung in der Zentralen Warte.

17. Februar 2020 – Ausfall der Hauptseilfahrtanlage der Schachtanlage Bartensleben

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 003/2020

Bei der planmäßig täglichen Probefahrt der Hauptseilfahrtanlage der Schachtanlage Bartensleben kommt es zu einem kompletten Ausfall der Anlage. Ausgelöst wurde der Ausfall durch einen elektrischen Kurzschluss in einem Frequenzumrichter. Mithilfe des Frequenzumrichters wird die Drehzahl des Motors der Seilfahrtanlage gesteuert.

Zum Zeitpunkt der Störung befanden sich keine Personen auf dem Förderkorb. Die Seilfahrtanlage kann nach dem Kurzschluss nicht genutzt werden.

Während der Ausfallzeit nutzen die Mitarbeiter*innen die Seilfahrtanlage des in Beendorf gelegenen Schacht Marie, um an ihre untertägigen Arbeitsplätze gelangen.

Der Grubenbetrieb wird dabei auf wesentliche Arbeiten mit reduzierter Mitarbeiter*innenzahl beschränkt. Der bergrechtlich geforderte zweite Rettungsweg ist über die Hilfsfahranlage Schacht Bartensleben gesichert. Bis zur Behebung des Schadens werden Besucherbefahrungen ausgesetzt. Die Anlage wird durch die zuständige Servicefirma repariert. Nach Durchführung von Testfahrten unter Nutzlast steht die Hauptseilfahrtanlage zum Ende der Spätschicht am 24. Februar wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

10. Februar 2020 – Ausfall eines Messumformers für die Überwachung von Lösungszutritt in der Grube Marie

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 002/2020

Im „Lager H“ der Schachtanlage Marie verursacht ein Spannungsausfall den Defekt eines Messumformers. In der Folge kommt es zu einer Störung der Laugenstandsüberwachung:

Der Messumformer dient dazu, den Füllstand an einem Auffangbehälter für Salzlösung am Zutrittsort „Lager H“ zu überwachen.

Durch den Spannungsausfall und den daraus resultierenden Defekt ist die Laugenstandsüberwachung bis zur Störungsbehebung unterbrochen. Der vorübergehende Ausfall hat keine Auswirkungen auf den sicheren Grubenbetrieb.

Nach dem Austausch des defekten Messumformers ist die Anlage ab dem 11. Februar wieder im bestimmungsmäßigen Betrieb.

4. Januar 2020 – Ausfall von Extensometern innerhalb des Alarmsystems im Abbau 2 der Grube Bartensleben

Meldepflichtiges Ereignis nach Atomrecht Nr. 001/2020

Im Zentralteil der Grube Bartensleben fällt im Abbau 2 südlich – zwischen der 3. und 4. Ebene vereinzelt die Signalübertragung von Extensometern aus. Diese Dehnungsmessgeräte dienen zur Überwachung der Decke (Firste), um mögliche Störungen oder Grenzwertüberschreitungen frühzeitig zu erkennen. Betroffen sind zwei von zwölf Dehnungsmessgeräten (Extensometern), die zur Überwachung des bergbaulichen Zustandes in diesem Abbau installiert sind. Störungen bei der Firstüberwachung werden regulär über Tage in der Zentralen Warte und am Eingang zum Abbau signalisiert.

Die geomechanische Überwachung des Abbaus bleibt durch die zehn weiteren in der Decke (Firste) installierten Messgeräte gewährleistet. Bis zur Reparatur kontrolliert das zuständige geotechnische Fachpersonal täglich die Messdaten auf Grenzwertwertüberschreitungen.

Ursache für den Ausfall war ein verklemmter Reset-Schalter für die betroffenen Extensometer am Alarmmodul der Messwerterfassungsanlage. Der Reset-Schalter wurde durch das zuständige Serviceunternehmen am 27. Februar 2020 ausgetauscht.

Hintergrund

Als Betreiberin des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung verpflichtet, sämtliche für die Sicherheit der Anlage bedeutsamen Ereignisse zu melden. Das genaue Verfahren ist in einer Meldeordnung festgelegt:

Die Meldeordnung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben regelt die Meldung von atom- und strahlenschutzrechtlich relevanten Ereignissen im Endlager, die nicht dem regulären Betrieb entsprechen. Dabei sind nicht nur die Meldewege festgelegt, sondern auch Kategorien zur Einordnung eines meldepflichtigen Ereignisses definiert.

Atom- und strahlenschutzrechtlich relevante Meldungen werden an die atomrechtliche Aufsicht im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (externer Link) (BASE) übermittelt. Alle meldepflichtigen Ereignisse (externer Link) werden dort auf der Internetseite veröffentlicht.

Neben dem BASE werden relevante Ereignisse außerdem pflichtgemäß drei weiteren Instanzen übermittelt: dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (externer Link) (LAGB), der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen (externer Link) und der Bergbau-Berufsgenossenschaft (externer Link). Diese nehmen – neben der BGE als Betreiberin – eine sicherheitstechnische Bewertung vor und überprüfen gegebenenfalls die Anlagen.

Für das Endlager Morsleben gibt es gemäß Meldeordnung drei Meldekategorien nach Atomrecht, die sich in ihrer Gewichtung unterscheiden:

Kategorie N (Normalmeldung):
Ereignisse der Kategorie N sind dem BASE innerhalb von fünf Werktagen nach Kenntnis mittels Meldeformular zu melden. Solche Ereignisse sind in der Regel von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.

Kategorie E (Eilmeldung):
reignisse der Kategorie E sind dem BASE innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis fernmündlich und schriftlich zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BASE ein Meldeformular vorzulegen.

Kategorie S (Sofortmeldung):
Ereignisse der Kategorie S sind dem BASE unverzüglich nach Kenntnis fernmündlich und schriftlich zu melden. Spätestens am fünften Werktag nach Kenntnis ist dem BASE ein Meldeformular vorzulegen.