Asse

BGE informiert auf der Asse-2-Begleitgruppensitzung

11. September 2020: Am 11. September 2020 informierte die BGE auf der Asse-2-Begleitgruppensitzung in Cremlingen über den Stand der Rückholung. Schwerpunkt bildete erneut der im April vorgestellte Rückholplan.

Am 11. September 2020 informierte die BGE auf der Asse-2-Begleitgruppensitzung in Cremlingen über die aktuellen Arbeiten zur Schachtanlage Asse II. Schwerpunkt bildete erneut der im April vorgestellte Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Darüber hinaus berichtete die BGE zur Notfallplanung, zur Geologie am geplanten Standort für den Schacht Asse 5 sowie über die anstehende Auswertung der 3D-Seismik.

Rückholplan

In einleitenden Worten wies der technische Geschäftsführer Dr. Thomas Lautsch auf die Erfolge der BGE im laufenden Jahr hin. Diese sind insbesondere die erfolgreiche Erkundung des tiefen Untergrundes mit einer 3D-Seismik zu Beginn des Jahres und der Einstieg in die Diskussion mit den Genehmigungsbehörden auf Basis des Rückholplanes. Darüber hinaus sind unter Tage Erkundungsbohrungen durchgeführt worden. Weitere Erkundungsbohrungen werden aktuell über Tage vorbereitet. Er betonte zudem, dass der intensive Austausch mit der A2B dabei helfen wird, die im Rückholplan beschriebenen Arbeiten zu konkretisieren und erfolgreich weiterzuentwickeln. Lautsch kündigte weiterhin an, dass die BGE noch im laufenden Jahr eine planerische Mitteilung an das Niedersächsische Umweltministerium übersenden werde, mit der die BGE in die Genehmigungsverfahren zur Rückholung einsteigen wird.

Anschließend wurde der Rückholplan im Wechsel zwischen der Arbeitsgruppe Optionen – Rückholung (AGO), des beratenden Wissenschaftlergremiums der Asse-2-Begleitgruppe, und der BGE diskutiert. Beide Parteien widmeten sich verschiedenen Themenbereichen. Die Vortragsfolien der AGO und der BGE können an dieser Stelle heruntergeladen werden (PDF, 3,39 MB).

In seinen Ausführungen betonte der Leiter der Abteilung Rückholung, Dirk Laske, dass der Schacht Asse 5, gerade auch in Hinblick auf die anstehenden Genehmigungsverfahren, oberste Priorität genießt. Darüber hinaus kündigte Laske die zeitnahe Ausschreibung der Entwurfsplanung für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager an.

Erwartungsgemäß sorgte die Standortentscheidung für einen asse-nahen Standort für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager für die größte Aufmerksamkeit. Bereits zu Beginn der Veranstaltung führte die A2B in einem Statement aus, dass sie weiterhin an der Forderung nach einem Vergleich asse-ferner und asse-naher Standorte festhält und die BGE auffordert einen solchen umzusetzen. In seinen Ausführungen zeichnete Laske die Grundlagen der Entscheidung für eine asse-nahe Abfallbehandlungsanlage und ein Zwischenlager noch einmal nach. Laske betonte noch einmal, dass es Ziel der BGE ist, die Strahlenbelastung für alle Beteiligten, Bevölkerung und Betriebspersonal, so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund ist es maßgeblich, auf Transporte zu verzichten. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn sich der Standort unmittelbar mit dem Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II verbinden lässt.

Weiter wurde über die Themen Zeit- und Projektmanagement, Bergetechniken, Sicherheitsfragen, Notfallplanung, Strahlenschutz, Radioaktives Inventar, Genehmigungsplanung und –management, Stilllegung und Rückbau sowie den Umgang mit AGO Stellungnahmen diskutiert.

Notfallplanung

Dr. Christoph Pieper, externer Berater der BGE, stellte im Anschluss an die Diskussion des Rückholplans die Notfallplanung vor. Dabei wies er noch einmal auf die verschiedenen Bausteine der Notfallplanung hin. Dazu gehören einerseits alle Maßnahmen, die vorsorglich für den sicheren Betrieb ergriffen werden und die der Herstellung der Notfallbereitschaft dienen. Sie sind Voraussetzung für die Rückholung. Andererseits gehören Notfallmaßnahmen zur Notfallplanung. Diese werden nur bei Eintritt eines technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritts ergriffen werden.

Pieper führte aus, dass die vollständige Umsetzung der Notfallmaßnahmen rund 4,5 Jahre dauern werde. Entsprechend frühzeitig müsste ein technisch nicht mehr beherrschbarer Lösungszutritt erkannt werden. Verschiedene Szenarien können einen technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritt begründen. Dazu gehören unter anderem eine starke Zunahme der Lösungsmenge, eine Veränderung der chemischen Zusammensetzung der Lösung sowie eine grundlegende Veränderung der Fließwege in der Schachtanlage Asse II. Im Anschluss gab Pieper einen Überblick über mögliche Merkmale, die einen technisch nicht mehr beherrschbaren Lösungszutritt erkennen lassen. Folgende Merkmale wurden unter anderem genannt:

  • Eine Zunahme der Zutrittsrate in der Südflanke auf dauerhaft mehr als 20 bis 30 Kubikmeter pro Tag;
  • Eine dauerhafte Abnahme der Sättigung an Steinsalz (Natriumchlorid) auf unter 1,200 bis 1,202 Gramm pro Kubikzentimeter

Neben diesen „harten“ Faktoren, die unmittelbar messbar sind, gibt es weitere „weiche“ Faktoren, das heißt, sie müssen durch Experten geprüft und bewertet werden (expert judgement). Alle diese Faktoren sind Vorschläge, die derzeit diskutiert werden und in ihrer Gesamtheit betrachtet werden müssen. Der Bereichsleiter Jens Köhler informierte im Anschluss über die Zeitplanung zur Notfallplanung und ging auf aktuelle Genehmigungsfragen zur Asse ein. Dabei machte er deutlich, dass die lange diskutierte Kamerabefahrung der Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene voraussichtlich im Oktober 2020 genehmigt wird.

Schacht Asse 5

Mit Blick auf die Priorität der Genehmigungserlangung von Schacht Asse 5 führte Dr. Ralf Holländer, Gruppenleiter Geologie, im Anschluss die geologische Situation am geplanten Standort für den Schacht Asse 5 aus. Er wies darauf hin, dass sich der geplante Schachtansatzpunkt in einer geologisch komplexen Situation befindet. Hier treffen verschiedene Störungszonen aufeinander, was an den unterschiedlichen Gesteinsschichten an der Nord- und Südflanke bis nach über Tage sichtbar ist.

Anhand einer detaillierten Darstellung der geologischen Situation machte Holländer deutlich, dass der Korridor für den neuen Schacht Asse 5 sehr schmal ist und eine weitere Untersuchung des Standortes zwingend notwendig ist. Weitere belastbare Erkenntnisse erwartet die BGE dabei von einer abgelenkten Bohrung aus der bereits bestehenden Erkundungsbohrung Remlingen 15 sowie aus der in den Wintermonaten 2019 und 2020 durchgeführten 3D-Seismik.

Keine meldepflichtigen Ereignisse in 2020

Bereichsleiter Jens Köhler informierte zum Schluss auch über die meldepflichtigen Ereignisse auf der Schachtanlage Asse II: Im Jahr 2020 sind bisher keine meldepflichtigen Ereignisse aufgetreten. Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen finden Sie im Bereich Wesentliche Unterlagen.