BGE

BGE veröffentlicht Grundlagen zur Abwägung

08. September 2020: Mit Arbeitshilfe und Referenzdatensätzen zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gibt die BGE vor Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete Einblicke in die Anwendungsmethodik.

Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im Frühjahr 2020 mit dem Methodensteckbrief zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien einen ersten Einblick in die Arbeitsweise gegeben hat, legt sie nun mit der Arbeitshilfe und den Referenzdatensätzen die praktische Umsetzung vor.

Die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien – elf an der Zahl – sind mit Hilfe von 40 Indikatoren und Bewertungsgrößen anzuwenden, die in den Anlagen des Standortauswahlgesetzes (externer Link) (zu §24 StandAG) aufgelistet sind.

Bei der ersten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vor dem Zwischenbericht Teilgebiete liegen noch nicht sehr viele konkret ortsbezogene Daten vor. Wo immer das möglich ist, haben die BGE-Expert*innen die realen Daten zur Bewertung verwendet.

Wo es Lücken in der Datenlage gab, haben die BGE-Expert*innen wirtsgesteinsbezogene Referenzdatensätze erarbeitet und zugrunde gelegt. So lassen sich in der Fachliteratur für die jeweiligen Wirtsgesteine typische Werte finden. Beispielsweise zur Gesteinsdurchlässigkeit, zum Sorptionsverhalten (damit ist gemeint, dass Radionuklide durch das Gestein gebunden werden können) oder zu gebirgsmechanischen Eigenschaften. Diese Referenzdatensätze bilden die Grundlage für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, wenn es noch nicht ausreichend konkrete (Mess-) Daten an einem Ort gibt.

Wie die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien konkret angewendet und die Ergebnisse dokumentiert werden, ist der Arbeitshilfe zu entnehmen. Sie ist die zentrale Unterlage für die BGE-Expert*innen, die aktuell gerade die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien anwenden. Grundlage der Anwendung sind die identifizierten Gebiete, auf die kein Ausschlusskriterium zutrifft und die alle Mindestanforderungen erfüllen. Sämtliche Ergebnisse werden im Bewertungsmodul (Datenbankanwendung) festgehalten.

Die Vorgehensweise wird in der Arbeitshilfe so beschrieben, dass die identifizierten Gebiete in der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gleichbehandelt werden. Das heißt: Wenn Expertin X die Bewertung für einen Indikator vornimmt, würde Experte Y gleichermaßen vorgehen. Wie das geht, lässt sich der Arbeitshilfe entnehmen.

„Mit diesen beiden Dokumenten legt die BGE noch vor Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete ihre wesentlichen Arbeitsgrundlagen für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien offen. Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag für das methodische Verständnis unseres Vorgehens“, sagt Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE. „Das wird der Öffentlichkeit die Diskussion über die Ausweisung von Teilgebieten erleichtern“, sagt Stefan Studt, Vorsitzender der BGE-Geschäftsführung.