Asse

Die BGE informiert über den Rückholplan

10. Juli 2020: Im Rahmen der Asse-2-Begleitgruppensitzung am 10. Juli informierte die BGE über den im April vorgelegten Rückholplan. Erstmals konnte der Rückholplan direkt mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Die BGE stellte am 17. April 2020 den Rückholplan Asse in einem Livestream (YouTube, externer Link) erstmals vor. In der heutigen Asse-2-Begleitgruppensitzung (A2B) hatte die BGE die Möglichkeit, den Dialog zum Rückholplan mit den Stakeholdern der Region unmittelbar zu führen. Der Rückholplan stellt den aktuellen Stand der Planungen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II erstmals umfassend dar. Damit geht das Vorhaben Rückholung in eine neue Phase. Die Vorstellung erfolgte im Beisein des Staatssekretärs im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth, des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies und der Vorsitzenden des Umweltausschusses im Bundestag Sylvia Kotting-Uhl. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Stefan Studt betonte in seiner Einleitung erneut, dass die BGE die Rückholung intensiv bearbeitet und mit der Vorlage des Rückholplans ein Meilenstein im Prozess erreicht ist.

Abfallbehandlung und Zwischenlagerung als wichtige Meilensteine

Der Abteilungsleiter für die Rückholung Dirk Laske stellte die wesentlichen Inhalte des Rückholplans vor. Den Vortrag zum Rückholplan finden Sie an dieser Stelle zum Download: Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle – Rückholplan (PDF, 2 MB). Einer der wichtigsten Punkte des Rückholplans ist die Standortentscheidung für eine Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager. Die Anlagen werden nördlich des derzeitigen Betriebsgeländes entstehen und unmittelbar an das Betriebsgelände angebunden. Untersuchungen zeigten, dass ein asse-ferner Standort immer mit einer höheren Strahlenbelastung für die Bevölkerung sowie das Personal einhergeht. Die Entscheidung für einen asse-nahen Standort ist damit auch ein Beitrag zur Berücksichtigung des im Strahlenschutz verankerten Minimierungsgebots.

Notfallplanung als wesentliche Voraussetzung für eine sichere Rückholung

Wesentliche Voraussetzung der Rückholung ist zudem ein gesichertes Bergwerk. Zuletzt wurde mit Verfüllung der Reichelt-Sümpfe ein weiterer Baustein zur Stabilisierung des Bergwerks erreicht. Mit Inbetriebnahme der Anlage zum Fassen von Lösungen (AFL II) wird noch in diesem Jahr ein weiterer Meilenstein erreicht werden. „Das System Asse wird robuster.“, so Laske. Dazu hat auch die in den Wintermonaten 2019/2020 erfolgreich durchgeführte 3D-Seismik beigetragen, die belastbare Daten über den tiefen Untergrund liefern soll.

Pilotbohrung weicht vom geplanten Kurs ab

Im Vorfeld der Vorstellung des Rückholplans informierte Bereichsleiter Jens Köhler über die aktuellen Arbeiten auf der Schachtanlage Asse II. Dabei ging er auch auf eine missglückte Bohrung ein. Diese wurde von der 511-Meter-Ebene in Richtung der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene erstellt.

Die Bohrung sollte die Decke der Einlagerungskammer erreichen. Die Planungen sahen vor, dass die Bohrung in der Nacht vom 1. Juli 2020 auf den 2. Juli 2020 die Decke durchstoßen sollte.

Da der Durschlag nicht wie geplant erfolgte, wurden die Arbeiten gestoppt und eine Verlaufsmessung des Bohrloches durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Bohrung statt in die Decke der Einlagerungskammer in die Wand zwischen Einlagerungskammer und Hauptverbindungsstrecke (Wendelstrecke) gebohrt wurde. Dies bestätigten zusätzlich durchgeführte Radarmessungen. Während der Bohrarbeiten wurden bereits zwei Verlaufsmessungen durchgeführt. Diese zeigten jedoch keine Auffälligkeiten. Der geplante Zielbereich wurde dennoch verfehlt. Die Bohrung wird nun qualitätsgesichert verfüllt.

Die BGE hat unmittelbar Maßnahmen eingeleitet, die ein solches Szenario zukünftig verhindern sollen. Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem eine erhöhte Anzahl an Bohrlochverlaufsmessungen. Das Ereignis fällt nicht unter die meldepflichtigen Ereignisse gemäß Meldeordnung der Schachtanlage Asse II. Gleichzeitig hat die BGE unverzüglich die atomrechtliche Aufsicht über den Vorfall informiert. Da die Arbeiten im unmittelbaren Bereich einer Einlagerungskammer stattfanden, wurden weitergehende radiologische Untersuchungen durchgeführt. Diese ergaben keine Auffälligkeiten.

Keine meldepflichtigen Ereignisse in 2020

Bereichsleiter Jens Köhler informierte auch über die meldepflichtigen Ereignisse auf der Schachtanlage Asse II: Im Jahr 2020 sind bisher keine meldepflichtigen Ereignisse aufgetreten. Informationen zu meldepflichtigen Ereignissen finden Sie im Bereich Wesentlichen Unterlagen.