Endlagersuche

Der 1. Juni ist der Datenstichtag für den Zwischenbericht Teilgebiete

15. Mai 2020: Im Zwischenbericht Teilgebiete werden geologische Daten verarbeitet, die bis zum 1. Juni 2020 bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eingegangen sind.

Geologische Daten, die bis zum 1. Juni 2020 bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) eingehen, werden im Zwischenbericht Teilgebiete verarbeitet. Eine Berücksichtigung aller nach dem 1. Juni 2020 bei der BGE eingegangenen Daten wird für die Arbeiten im Rahmen der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase I erfolgen.

Zwischenbericht Teilgebiete im Herbst 2020

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird im Herbst 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete vorlegen. Der Bericht enthält die Ergebnisse der ersten Auswertung der in Deutschland vorhandenen Geologischen Daten über den tiefen Untergrund. Die Datenauswertung ist der erste Schritt in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Die 2016 gegründete BGE hat für die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in den vergangenen drei Jahren ein junges, motiviertes Team aufgebaut, das in mehreren Schritten Geologische Daten von den staatlichen Geologischen Diensten im Bund und den Ländern abgefragt hat. Diese Daten sind seither homogenisiert worden, also in vergleichbare Formate gebracht worden, um sie für die Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen sowie der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vorzubereiten.

Komplexe Datenlage für den Zwischenbericht Teilgebiete

Die Datenlage hat sich als äußerst unterschiedlich erwiesen. Die Daten liegen in einer Vielzahl verschiedener digitaler Formate vor, und auch der analoge Datenbestand bei den Behörden ist beträchtlich. Manche Geologische Dienste sind mit der Digitalisierung ihrer Daten schon weit fortgeschritten, bei anderen ist noch ein hohes Arbeitspensum abzuarbeiten. Dass Risswerke, also unterirdische Landkarten, in denen Bergwerke grafisch beschrieben sind, noch immer nach dem alten Lagerstättengesetz von 1934 in Papierform bei den Bergbehörden abgeliefert werden müssen, hat sich als eine der vielen Hürden bei der Verarbeitung dieser Daten erwiesen. Auch sogenannte Schichtenverzeichnisse, die bei Tiefbohrungen oft erarbeitet werden, liegen vielerorts nur in Papierform vor. Deshalb hat die BGE Dienstleister mit der Digitalisierung dieser Unterlagen beauftragt. Die Corona-Krise hat diese Arbeiten nun jedoch zunächst zum Stillstand gebracht, weil die Geologischen Dienste und Bergbehörden wie viele Behörden aus Infektionsschutzgründen zeitweise Besuche aller Art absagen mussten. Nun werden diese Arbeiten unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln fortgesetzt.

Die BGE und die zuständigen Landesbehörden haben sich seit dem Neustart der Standortsuche im September 2017 gemeinsam auf eine Lernreise machen müssen. Die ersten Datenabfragen der BGE waren für die Bearbeitung in den Behörden noch zu allgemein. Nach einem ersten gemeinsamen Workshop war beiden Seiten klarer, was eigentlich benötigt wird. Die BGE formulierte daraufhin ihre Abfrage der Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien noch einmal deutlich spezifischer und stellte zudem eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die es den Geologischen Diensten erleichterte, die BGE bei ihrer Arbeit zu unterstützten. Ähnlich verlief das bei den Datenabfragen zu den Mindestanforderungen. Auch da waren immer wieder Nachfragen, Besuche bei einzelnen Behörden (PDF, 39 KB), und eine Vielzahl von Fachgesprächen notwendig, um die Datenbasis so zu erweitern, dass die BGE-Fachleute bezogen auf die möglichen Wirtsgesteine, also Gesteinsablagerungen, in denen ein Endlager errichtet werden könnte, geeignete Methoden entwickeln konnten.

Hoher Transparenzanspruch im Standortauswahlgesetz

Bei der Abfrage und der Lieferung von Daten hat es zudem immer wieder Unterschiede in der rechtlichen Einschätzung gegeben. Manche Landesbehörden hatten wegen des hohen Transparenzanspruchs, der im Standortauswahlgesetz (StandAG) formuliert ist, Bedenken, ob die Rechte von privaten Datenbesitzern tatsächlich gewahrt werden könnten, oder ob womöglich die Behörden selbst in Regress genommen werden könnten. Auch Datenschutzbedenken wurden geäußert. Und noch immer gibt es Datenbestände, die erst nach und nach bei der BGE eingehen – und auch in Zukunft noch eingehen werden. Denn das Stand AG ist so angelegt, dass im gesamten Standortauswahlverfahren noch jederzeit weitere, neuere oder erst später verwendbare oder entdeckte Daten in die Arbeit miteingehen können.