Asse

Antworten auf die häufigsten Fragen zum Rückholplan

29. März 2020: Auf 145 Seiten erklärt die BGE, wie die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ablaufen soll. Der Rückholplan beantwortet viele Fragen. Die wichtigsten hier im Überblick.

Auf 145 Seiten erklärt die BGE, wie die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ablaufen soll. Der Rückholplan (PDF, 7,35 MB) beantwortet viele Fragen. Die wichtigsten haben wir hier noch einmal zusammengefasst. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse. Bei Bedarf stellen diese auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. 
 


Wie soll die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II gelingen?

Der Rückholplan beschreibt alle Prozesse, die für das Gelingen der Rückholung erforderlich sind. Dies beinhaltet sämtliche unter- und übertägigen Handlungen, die den Umgang mit radioaktiven Stoffen betreffen, beginnend bei den Tätigkeiten zur Bergung der radioaktiven Abfälle bis hin zur Abfallbehandlung und Zwischenlagerung. In einem ersten Schritt müssen die Abfälle aus den Einlagerungskammern geborgen und für den innerbetrieblichen Transport umverpackt werden. Nach dem Transport nach über Tage muss untersucht werden, welche Zusammensetzung und Eigenschaften die geborgenen Abfälle besitzen (Charakterisierung). Im Anschluss müssen die Abfälle so verpackt werden (Konditionierung), dass sie solange sicher gelagert werden können, bis sie in ein Endlager abtransportiert werden können. Zwischen den Arbeitsschritten, die in einer Abfallbehandlungsanlage stattfinden, muss es eine Pufferlagerung geben. Diese ist notwendig, damit die Rückholung und die Abfallbehandlung kontinuierlich erfolgen können. Nach der Abfallbehandlung werden die Abfälle in einem Zwischenlager gelagert bis sie an ein Endlager abgegeben werden können.

Darüber hinaus ist die Umsetzung der in der Notfallplanung beschriebenen Vorsorgemaßnahmen notwendige Voraussetzung für die Rückholung, da nur nach deren Verwirklichung der langfristige Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II für die Rückholung möglich ist. Hierzu gehören einerseits alle Maßnahmen, die umgesetzt werden, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines technisch nicht mehr beherrschbaren Salzwasserzuflusses (Lösungszutritt) zu verringern sowie andererseits alle Vorbereitungen für Maßnahmen, die ergriffen würden, sollte ein solcher Notfall eintreten.

Welche technischen Anlagen werden für die Rückholung benötigt?

Unter Tage werden Maschinen zur Bergung der Abfälle, Schleusensysteme, Verpackungsstationen, Transportsysteme, Belüftungsanlagen, Filteranlagen sowie verschiedene Infrastrukturräume benötigt. Der bestehende Schacht Asse 2 ist nicht für die Rückholung der Abfälle qualifiziert. Das heißt, dass dieser Schacht nicht für den Transport von radioaktiven Stoffen gerüstet und nicht für die bei der Rückholung erwarteten Masse- und Volumenströme ausgelegt ist. Daher muss ein neuer Schacht errichtet werden, über den die radioaktiven Abfälle an die Tagesoberfläche geholt werden können, der Schacht Asse 5.

Über Tage sind Entsorgungseinrichtungen am Standort notwendig, die eine Abfallbehandlungsanlage sowie ein Zwischenlager umfassen. In der Abfallbehandlungsanlage finden die Pufferlagerung, die Charakterisierung der Abfälle sowie die Konditionierung statt. Im Zwischenlager, das im gleichen Gebäude wie die Abfallbehandlungsanlage errichtet werden soll, verbleiben die Abfälle so lange, bis diese an ein Endlager abgegeben werden können.

Wo werden die Abfälle analysiert und verpackt?

Die Einrichtungen zur Abfallbehandlung sind für die Pufferung, Charakterisierung und Konditionierung der rückgeholten Abfälle notwendig und müssen unmittelbar an das Betriebsgelände der Schachtanlage Asse II angrenzen. Nur hierdurch ist sichergestellt, dass die geborgenen und umverpackten Abfälle ausschließlich auf dem Betriebsgelände transportiert werden. Eine Beförderung der geborgenen radioaktiven Abfälle über öffentliche Verkehrswege ist ausgeschlossen, da die erforderlichen Genehmigungen ohne Charakterisierung der Abfälle nicht erlangt werden können. Eine Abfallbehandlung unter Tage würde die Sicherheit im Umgang mit den Stoffen verschlechtern und würde den Rückholprozess beispielsweise bei einem Brand erschweren oder gar unmöglich machen.

Wo soll das Zwischenlager errichtet werden?

Das Zwischenlager soll in einem Gebäude mit den Einrichtungen zur Abfallbehandlung unmittelbar nördlich der Schachtanlage Asse II entstehen. Am Ende eines intensiven Abwägungsprozesses wurde entschieden, dass die Anlagen nicht zuletzt aus Gründen des Strahlenschutzes standortnah errichtet werden. Ziel des Strahlenschutzes ist es, auch unterhalb der Grenzwerte jegliche radioaktive Strahlung zu minimieren Der Bereich nördlich des bestehenden Betriebsgeländes ist der bestmögliche Standort von verschiedenen Möglichkeiten im Umfeld der Schachtanlage Asse II.

Warum hat die BGE jetzt auch eine Entscheidung für einen Zwischenlagerstandort getroffen?

Sowohl das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als früherer Betreiber, als auch die BGE haben in der Vergangenheit über die Planungen für einen Zwischenlagerstandort informiert. Ausdruck dessen ist nicht zuletzt ein Kriterienkatalog, nach dem mögliche Zwischenlagerstandorte bewertet wurden. Veröffentlichte Untersuchungen des BfS haben gezeigt, dass aus strahlenschutzfachlicher Sicht ein Zwischenlagerstandort in unmittelbarer Nähe der Schachtanlage Asse II zu bevorzugen ist. Die BGE hat sich dieser Bewertung angeschlossen und sieht jetzt im Rückholplan einen konkreten Standort nördlich des Betriebsgeländes vor. Die BGE ist überzeugt, dass dies der bestmögliche Standort für das Zwischenlager ist.

Die BGE wird ergänzend einen ausführlichen Bericht zur Standortauswahl veröffentlichen, in dem die vollständige Anwendung des im Begleitprozess abgestimmten Kriterienkataloges dargestellt wird.

Welche Gefahren gehen vom Zwischenlager für die Bevölkerung aus?

In einer Parameterstudie hat das BfS untersucht, welche Strahlenbelastung bei der Bevölkerung durch Direktstrahlung des Zwischenlagers entstehen kann. Schon ab einer Entfernung von 170 Metern erreicht die Strahlenbelastung die Geringfügigkeitsschwelle von kleiner als 10 Mikrosievert pro Jahr.  Bei einem Abstand von 500 Metern beträgt die Strahlenexposition durch Direktstrahlung etwa 0,2 Mikrosievert pro Jahr.

In einer weiteren Parameterstudie wurden verschiedene Freisetzungsszenarien bei einem auslegungsüberschreitenden Ereignis – Flugzeugabsturz auf das Zwischenlager – untersucht. Im Ergebnis zeigte sich, dass bei keinem der betrachteten Freisetzungsszenarien eine Überschreitung auftritt, die   spezielle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung nötig machen würden.

Warum hat die BGE den Rückholplan nicht, wie versprochen, Ende 2019 veröffentlicht?

Die Rückholung ist ein komplexes und anspruchsvolles Projekt. Entsprechend umfangreich sind die Planungen und Abstimmungen. Vor diesem Hintergrund konnte die BGE ihre Ankündigung, den Rückholplan bis Ende 2019 zu veröffentlichen nicht einhalten. Gleichzeitig wurden große Teile des jetzt vorgelegten Rückholplans in der Vergangenheit bereits der Öffentlichkeit in der Asse-2-Begleitgruppe vorgestellt.  Der Rückholplan fasst nun alle Schwerpunkte des Vorhabens zusammen und stellt die Vorgehensweise insgesamt vor. Der Rückholplan wird fortgeschrieben und an den jeweils aktuellen Stand der Planungen angepasst.

Warum sollen die Abfälle überhaupt rückgeholt werden?

Der Entscheidung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle ging ein vom BfS durchgeführter Optionenvergleich voraus, in welchem die Stilllegung der Schachtanlage Asse II unter Verbleib der radioaktiven Abfälle, die Umlagerung in tiefere Salzschichten am Standort und die Rückholung miteinander verglichen wurden. Die erforderliche Langzeitsicherheit der Anlage ist nach bisherigem Kenntnisstand nur mit der Rückholung nachzuweisen. Die Rückholung ist deshalb seit 2013 gesetzlicher Auftrag und in § 57b des Atomgesetzes verankert.

Wann beginnt die Rückholung?

Entsprechend dem aktuellen Rahmenterminplan wird die Rückholung voraussichtlich im Jahr 2033 beginnen. Dieser Termin beruht derzeit noch auf etlichen Annahmen und wird sich im Laufe des Projekts weiter konkretisieren.

Wann wird sie abgeschlossen sein?

Bisherige Abschätzungen gehen davon aus, dass die Rückholung mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird.

Wird es während der Rückholung zu erhöhter Strahlung im Umkreis der Asse kommen?

Die Grenzwerte für die zulässige Strahlenexposition für die Beschäftigten und für die Bevölkerung sind im Strahlenschutzrecht festgelegt. Diese sind sowohl heute als auch zukünftig bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle einzuhalten.

Durch die Tätigkeiten bei der Rückholung werden zusätzlich Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Luft auftreten. Diese werden über gesonderte Filter und über neue Ableitungsbauwerke an die Umwelt abgegeben. Die Ableitungsbauwerke werden so dimensioniert, dass die zulässigen Grenzwerte sicher eingehalten werden.

Kann sich an der vorliegenden Rückholplanung nochmal etwas ändern?

Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ist ein weltweit einzigartiges Vorhaben. Deshalb kann sich im Verlauf der Arbeit an den Detailplanungen immer wieder etwas verändern. Auch werden Gespräche mit den Genehmigungsbehörden zeigen, ob aus ihrer Sicht Änderungen erforderlich sind.