Endlagersuche

Pressemitteilung Nr. 12/19 - Wie die BGE Bohrungen ausschließen will

19. November 2019: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stellt ihre Anwendungsmethodiken für die Ausschlusskriterien im Standortauswahlverfahren zur Debatte. Kommentierungen sind im neuen „Forum“ der BGE möglich.

Seit gut zwei Jahren arbeitet die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) daran, erste Konkretisierungen bei der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu erarbeiten. Nun liegen die ersten Methodenpapiere für die Anwendung der Ausschlusskriterien nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) vor. Die BGE will in den kommenden Monaten die Methodik für den Ausschluss aus der weißen Landkarte der Standortauswahl öffentlich zur Diskussion stellen. Dabei schließt die BGE in der ersten Phase der Standortauswahl konservativ Gebiete aus, auf die ein Ausschlusskriterium zutrifft. Denn: einmal ausgeschlossen bleibt ausgeschlossen. In der ersten Phase werden auf der Basis aller bei Landes- und Bundesbehörden vorhandener Daten über den Untergrund in Deutschland drei Kriteriensätze angewendet: die Ausschlusskriterien, die Flächen beschreiben, wo kein Endlager gebaut werden kann; die Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen, um ein Gebiet im weiteren Verfahren zu berücksichtigen; und die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien, mit denen beschrieben wird, ob eine günstige geologische Voraussetzung für eine sichere Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu erwarten ist. Die BGE will ihre Ausschlussmethodik in einer Online-Konsultation und ganz direkt bei den „Tagen der Standortauswahl“ vom 12.-14. Dezember 2019 in Braunschweig zur Diskussion stellen. Das neue Forum für die Online-Konsultation startet heute. Heute wird das erste Methodenpapier veröffentlicht. Es geht um Bohrungen. Das Forum ist unter www.forum-bge.de zu erreichen. Es ist eines von zwei Methodenpapieren zur Ausschlusstechnik für das Kriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“. Zunächst geht es um die Ausschlusstechnik für Bohrungen. Für den Ausschluss von Bergwerken wird es ein weiteres Methodenpapier geben.   In dem Papier wird erläutert, mit welchen Annahmen die BGE einen Ausschluss von Bohrungen vornehmen will: mit einem Sicherheitsabstand von 25 Metern rund um die Bohrung, also einem Durchmesser von 50 Metern. Aber warum sind es 25 Meter? Weil Bohrungen selten senkrecht nach unten verlaufen. Es gibt eine gewisse Ungenauigkeit des Bohrpfades, selbst wenn die Bohrungen senkrecht angelegt waren. Viele Bohrungen werden aber auch abgelenkt und dann horizontal fortgeführt. Wie stark das Gestein rund um eine Bohrung geschädigt wird, hängt nicht nur vom Verlauf sondern auch vom Zweck der Bohrung ab. Wird lediglich gebohrt um bei einer Erkundung eine klarere Vorstellung von der Geologie zu erhalten, wird nach den Erfahrungswerten vieler tausender Bohrungen zu urteilen lediglich ein Bereich von etwa einem Meter rund um die Bohrung geschädigt. Doch wird gefrackt, also ein Sand-Chemikalien-Wasser-Gemisch in die Bohrung gepresst, kann die Schädigung viel weiter reichen. Die 25 Meter sind eine Annahme für die Bearbeitung der ersten groben Einschätzung der Untergrunddaten Deutschlands. Gebiete, in denen es Bohrungen gibt, können dann weiter im Verfahren untersucht werden, sofern die Bohrungen nicht dazu geführt haben, dass ein potentieller Einlagerungsbereich geschädigt und die Barrierewirksamkeit des Wirtsgesteins beeinträchtigt wurde. Sechs Wochen lang, bis zum 31.12.2019, steht das Methodendokument nun für eine Diskussion, für Anmerkungen, Fragen, Kritik oder Anregungen offen. Nach sechs Wochen, also zum Jahresende wird die Online-Konsultation für das Methodenpapier Bohrungen geschlossen. Die BGE wertet die Beiträge aus und dokumentiert im Anschluss in einem Abschlusspapier, wie sie mit den Anregungen weiter umgehen wird. Die weiteren Methodenpapiere zu den Ausschlusskriterien werden in gleicher Weise zur Debatte gestellt.

Über die BGE

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).