Asse

Seit wann läuft Wasser in die Asse?

29. Januar 2019: Bereits im Jahr 1964 wurden in einem Bericht zulaufende Lösungen in der Schachtanlage Asse II erwähnt. Was steckt dahinter?

Vor wenigen Wochen erreichte die BGE eine Bürgeranfrage, die sich mit einem Lösungszutritt in der Schachtanlage Asse II beschäftigte. Der Lösungszutritt wurde 1964 in einem Bericht erwähnt. In diesem heißt es: „Auf der 750 m-Sohle befindet sich […] ein Behälter zum Auffangen des Tropfwassers aus dem Schacht. Dieses Wasser kommt aus 3 Rissen in der Tübbingsäule bei etwa 137 m Teufe. Diese Risse wurden nach Angabe eines Gutachters […] im Februar 1956 entdeckt. Bis 1960 vergrößerten sie sich, haben seitdem aber keine Veränderung mehr gezeigt. Der Wasserzulauf beträgt etwa 2 l/min. Diese Risse wurden zum Abschluß der Befahrung besichtigt. Es waren etwa 2 mm breite horizontal durch mehrere Tübbingsegmente verlaufende Risse. Das zulaufende Wasser ist Süßwasser.“ Die BGE hat den im Bericht beschriebenen Lösungszutritt geprüft. Die Beschreibung ist für die BGE plausibel und nachvollziehbar. Zur Sicherung des Schachtes wurde in den Jahren 1968 und 1969 vor dem alten Tübbingausbau eine Vorbausäule bis zu einer Tiefe von 320 Meter eingebracht. Es handelt sich dabei um einen Stahl-Beton-Verbundausbau mit Asphalthinterfüllung. Der Schacht ist heute im angeführten Bereich trocken. Ein Zusammenhang mit den Zutrittswässern in der Schachtanlage Asse II besteht nicht. Diese Form des Lösungszutritts ist erst seit 1988 bekannt. Da der Lösungszutritt in einer Tiefe von 137 Metern stattgefunden haben soll, ist die Charakterisierung des Zutritts als Süßwasser ebenfalls nachvollziehbar. Der Salzspiegel, also die Grenze zwischen Hutgestein und Salzgestein liegt erst in einer Tiefe von rund 230 Metern. Die in dem Bericht beschriebenen Lösungen würden heute den betrieblichen Lösungen zugeordnet. Da Schächte grundwasserführende Schichten durchstoßen, kann über diese grundsätzlich Lösung in ein Bergwerk gelangen. Dies geschieht in vielen Bergwerken weltweit und ist durch die Existenz und den Betrieb des Bergwerks an sich begründet. Solche Lösungen werden in der Regel aufgefangen, abgepumpt, verwertet oder entsorgt. Auch wenn die Eignung der Schachtanlage Asse II zur Lagerung radioaktiver Abfälle zurecht – auch in den 1960er Jahren – in Frage gestellt werden kann, so liefert der in dem Bericht beschriebene Lösungszutritt kein belastbares Argument in dieser Debatte.