BGE

Wenn zwei „Verwaltungstraditionen“ zusammentreffen

14. Februar 2018: Dagmar Dehmer, Leiterin der Unternehmenskommunikation der BGE, gibt einen Einblick in die Diskussion um die Genehmigungsverfahren des Endlagers Morsleben im Zuge der letzten Informationsveranstaltung.

Wenn zwei „Verwaltungstraditionen“ zusammentreffen, dann kann dabei ein Zwischenzustand herauskommen. Beim Endlager Morsleben ist dies 2001 durch den endgültigen Verzicht auf jede weitere Annahme und Einlagerung von radioaktiven Anfällen eingetreten: Ein Offenhaltungsbetrieb bis das Endlager stillgelegt werden kann. Im bundesdeutschen Atomrecht ist das so nicht beabsichtigt. Warum das so ist, stellte der Projektleiter Morsleben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Matthias Ranft, bei einer öffentlichen Veranstaltung der Reihe „Betrifft: Morsleben“ dar. Am Freitag, 9. Februar 2018, sind rund 70 Gäste in die Infostelle Morsleben gekommen, um sich von Matthias Ranft und Betriebsführer Rainer Jonek den Weg von der „Offenhaltung zur Stilllegung“ des Endlagers darstellen zu lassen. Dabei ging es nicht nur um technische Lösungen für einzelne Sicherheitsfragen der Stilllegung, sondern auch um die Herausforderungen der Genehmigungsverfahren. Während in der Bundesrepublik eine Betriebsgenehmigung in jedem Fall auch mit einer Stilllegungsgenehmigung verbunden gewesen wäre – so ist das beispielsweise beim Endlager Schacht Konrad – hatte die DDR eine andere Genehmigungsstrategie. Die DDR erteilte gestufte Genehmigungen. Jeder einzelne Teilschritt wurde auf dem Weg zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gesondert genehmigt. 1972 wurde Morsleben als Standort festgelegt. 1981 kam dann eine befristete Genehmigung. Die unbefristete Dauerbetriebsgenehmigung gab es dann seit 1986. Diese Dauerbetriebsgenehmigung aus der DDR galt – wie im Einigungsvertrag vereinbart - zunächst für zehn Jahre weiter. Daher ging die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll nach der Wende weiter. 1998 stoppte das Bezirksgericht Magdeburg die Endlagerung in einem Teil des Endlagers – dem Ostfeld. Im gleichen Jahr beendete der damalige Betreiber, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Einlagerung von Atommüll in allen Einlagerungsbereichen. Im Jahr 2001 verzichtete das BfS endgültig auf die weitere Annahme und Endlagerung von radioaktiven Abfällen Dritter. „Was fehlt, ist eine Genehmigung für die Stilllegung“, berichtete Matthias Ranft. Das BfS reichte deshalb 2005 Unterlagen für die Prüfung des Stilllegungsantrags bei der Genehmigungsbehörde, dem Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt (heute kurz: MULE), ein. Die Verfahrensunterlagen umfassen heute circa 52.000 Seiten. Die Gutachter des MULE füllten weitere 14.000 Seiten. Allein der Umfang des Antrags samt seiner Anhänge und ergänzenden Unterlagen, „machte das Verfahren überaus komplex“, sagte Ranft. Bereits im Jahr 2003 wurde der „Plan Offenhaltung“ bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Mit den darin beschrieben Maßnahmen zur Umrüstung der Anlage vom Einlagerungsbetrieb auf den reinen Offenhaltungsbetrieb sollten nicht mehr für die Offenhaltung und Stilllegung benötigte Einrichtungen abgebaut und der Betrieb vereinfacht werden. Das Vorgehen alle Einzelschritte in einem Genehmigungsverfahren zu bündeln, erwies sich als schwierig zu handhaben. Jedes Mal, wenn im laufenden Betrieb Änderungen von Genehmigungen notwendig waren, hatten diese Auswirkungen auf die Antragsunterlagen. Wegen geänderter Betriebsabläufe und der komplexen Verfahrensstruktur war es am Ende nur schwer vorstellbar, das Verfahren erfolgreich zu Ende zu führen. Nachdem die BGE die Verantwortung für das Endlager Morsleben im April 2017 übernommen hatte, entschied die Geschäftsführung, das Genehmigungsverfahren zur Offenhaltung neu zu starten. Matthias Ranft erläuterte, dass es zukünftig geplant sei, das Verfahren durch Einzelanträge weiterzuführen. Mit dieser neuen Strategie, um die Komplexität zu reduzieren, bemüht sich die BGE nun darum, die Anlage schnellstmöglich den Anforderungen des reinen Offenhaltungsbetriebes anzupassen. Für die Außerbetriebnahme und den Rückbau des aktiven Labors über Tage gebe es bereits eine Genehmigung, berichtete Ranft. Der nächste Schritt soll die Außerbetriebnahme und der Rückbau von Messgeräten zur Erfassung der sogenannten Ortsdosisleistungen sein. Das ist eine Messung, mit dem während der Einlagerung die Transportwege des Abfalls durch Messung der Direktstrahlung überwacht wurden. Da kein Atommüll mehr angenommen und im Bergwerk transportiert wird, ist die Erhaltung des vollständigen Messsystems nicht mehr nötig. Gegenstand der Planungen und der Prüfungen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung sind vor allem die Stilllegungsmaßnahmen, bei denen durch den Verschluss der Einlagerungsbereiche und Schächte die Langzeitsicherheit gewährleistet werden muss. Dass die gerade begonnene Legislaturperiode des Bundestages reicht, um die Genehmigung für die Stilllegung des Endlagers Morsleben zu erreichen, erwartet Matthias Ranft jedoch nicht. Aber in fünf Jahren will er jedenfalls schon nahe an diesem Ziel angelangt sein, sagte er in Morsleben. Denn: Ein Jahr Offenhaltung des Bergwerks kostet die Steuerzahler zwischen 30 und 35 Millionen Euro. Andreas Fox, Sprecher der Bürgerinitiative Morsleben, fragte danach, ob die Stilllegung nicht schneller voran gebracht werden könne, wenn ein im Endlager zwischengelagertes Radiumfass herausgeholt und anderswo zwischengelagert werde. Das Radiumfass enthalte ja schließlich einen erheblichen Anteil der Radioaktivität der in Morsleben eingelagerten Abfälle. Allerdings kann Ranft keinen Sicherheitsgewinn erkennen. Maßgeblich für die Langzeitsicherheit sei die Art der radioaktiven Stoffe und wie schnell sie zerfallen. Auch sei das Fass in einem Querschlag, einer kurzen „Sackgasse“, in einem Bohrloch untergebracht. Radioaktivität könne nicht austreten, zudem werde dieser Bereich vollständig verfüllt. Fox und Oliver Wendenkampf (BUND Sachsen-Anhalt), kritisierten, dass die BGE fünf Jahre nach dem „Scheitern eines Großversuchs für den Bau einer Abdichtung des Ostfeldes“, das Stilllegungskonzept nicht entsprechend verändert habe. Die Umweltschützer forderten, ein Stilllegungskonzept vorzulegen, das auch eine Räumung des Ostfeldes mit betrachtet. Ranft dagegen argumentierte, dass an die Ergebnisse des Großversuchs angepasste Verschlusskonzepte für die im Anhydritgestein liegende Einlagerungsstrecke im Ostfeld in Planung seien. Seit 2013 wisse man, warum der Baustoff nicht den erwünschten Quelldruck dauerhaft aufbaut. Konkrete neue Planungen seinen nun möglich, nachdem in der Zwischenzeit auch andere Stilllegungsaspekte stärker im Vordergrund gestanden hätten. Er kündigte die Entwicklung angepasster technischer Lösungen für das Verschlussbauwerk im Anhydrit an. Dieses in Teilen klüftige Gestein überwiegt  in der Verbindungsstrecke zum östlichen Einlagerungsfeld. Ranft wies darauf hin, dass durch die Fusion zur BGE auch die Ingenieurinnen und Ingenieure der früheren DBE direkt „in die Konzeption und Planung“ einbezogen werden könnten. Deshalb könne die neue BGE schon jetzt intensiver an der Optimierung der technischen Maßnahmen des Stilllegungskonzepts des Endlagers Morsleben arbeiten. Weniger Diskussion gab es um das Betriebsgeschehen des vergangenen Jahres. Jonek betonte, dass vor allem Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden. Er zeigte aber auch Bilder von der Zerlegung der Großcontainer im Kontrollbereich über Tage. Diese Arbeiten, mit denen  Ende 2017 begonnen wurde, zielen direkt auf die Umrüstung zur reinen Offenhaltung ab. Es müsse Platz geschaffen werden für den geplanten Rückbau des übertägigen Kontrollbereichs. Der Betrieb werde in einem Jahr wieder berichten, welche der nun angekündigten Maßnahmen umgesetzt wurden. Die nächste Veranstaltung der Reihe „Betrifft Morsleben“ findet am 4. Mai 2018 um 17.30 Uhr in der Infostelle Morsleben zum Thema "Langzeitsicherheitsnachweise" statt. Dafür sprach sich die Mehrheit der Gäste in einer Abstimmung über vier mögliche Themen aus.