Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte im Sommer die geologischen Landesämter, die Bergämter und Wasserbehörden um Daten gebeten. Mit Hilfe dieser Daten sollen zunächst die Ausschlusskriterien für den Bau eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle angewendet werden. Zu den Ausschlusskriterien zählen beispielsweise eine Erdbebengefährdung oder Vulkanismus, aber auch eine frühere bergbauliche Tätigkeit kann ein Ausschlusskriterium sein.
Alle 16 Länder haben auf die Anfrage geantwortet. Dabei ist vor allem eines deutlich geworden: Es gibt viele Daten, die nur analog zur Verfügung stehen. Viele Länder oder Ämter haben direkte Gespräche angeboten oder um Besuche gebeten, damit sich die BGE-Fachleute vor Ort einen Überblick über die Datenlage verschaffen können. Das ist aktuell auch im Gang. Die BGE-Experten werden mit vielen Ämtern das direkte Gespräch darüber suchen, welche Art von Daten der BGE die Anwendung der Ausschlusskriterien ermöglichen können.
Einen Sachstandsbericht darüber, was sich aus den ersten Antworten ableiten lässt, hat die BGE an das Nationale Begleitgremium geschickt.
Link zum Sachstandsbericht
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