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Die Teilgebiete sind in der Karte farblich nach Wirtsgesteinstyp hervorgehoben und können - genauso wie die ausgeschlossenen Gebiete - einzeln ein- und ausgeblendet werden (Auge). Weitere Informationen erhalten Sie per Klick auf das jeweilge Gebiet. Nach kurzer Ladezeit öffnet sich ein Infofenster.


Zwischenbericht Teilgebiete

Der Zwischenbericht Teilgebiete ist der erste Meilenstein auf dem Weg zu einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland. Die Basis bilden Daten über den tiefen geologischen Untergrund. 1.040.605 Dateien haben die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bis zum Datenstichtag 1. Juni 2020 aus Bundes- und Landesbehörden erreicht und wurden im Zwischenbericht Teilgebiete verarbeitet. Diese Daten stammen aus dem Bereich des Bergbaus, der Erdöl- oder Erdgasförderung oder aus Geothermiebohrungen. Die BGE hat den Zwischenbericht Teilgebiete am 28. September 2020 veröffentlicht und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) (externer Link) übergeben.

Der Bericht stellt einen Zwischenstand der Arbeiten der BGE dar und dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung, bevor Fakten geschaffen werden. Dies wird erstmals mit Ende des nächsten Schrittes der Fall sein, wenn die BGE Vorschläge über übertägig zu erkundende Standortregionen macht, über die der Bundesgesetzgeber eine Entscheidung trifft.

Die weiße Landkarte, die am Anfang des Standortauswahlverfahrens stand, wird damit bunter. Denn der Zwischenbericht Teilgebiete zeigt auf, welche Gebiete in Deutschland bei der Endlagersuche schon jetzt ausgeschlossen werden können. Und er benennt diejenigen Gebiete, die im weiteren Verfahren näher untersucht werden – 90 sogenannte Teilgebiete.

Was sind Teilgebiete bei der Endlagersuche?

Gemäß Standortauswahlgesetz (StandAG) (externer Link) sind Teilgebiete die Gebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen. Um diese zu bestimmen, hat die BGE die im StandAG definierten Ausschlusskriterien (AK) (externer Link zum Erklärvideo auf Youtube), Mindestanforderungen (MA) (externer Link zum Erklärvideo auf YouTube) und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) (externer Link zum Erklärvideo auf YouTube) mit Hilfe der vorhandenen Datenbasis angewendet.

Wie die BGE dabei genau vorgegangen ist, wird in den sogenannten untersetzenden Unterlagen erläutert. Umfangreiche Datenberichte geben darüber hinaus Einblick in die zugrundeliegende Datenbasis. Dem Zwischenbericht liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Raumplanerische Aspekte wie zum Beispiel der  Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle.

"Wichtig ist: Der Zwischenbericht Teilgebiete ist kein abschließendes Ergebnis, sondern ein erster Zwischenstand", sagt Steffen Kanitz, Geschäftsführer der BGE und zuständig für den Bereich Standortauswahl. "Bürger*innen sollen schon einen umfangreichen Einblick in unsere Arbeit erhalten, bevor Fakten geschaffen werden." Die Veröffentlichung des Zwischenberichts ist auch der Startschuss für das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat, die Fachkonferenz Teilgebiete, und eröffnet damit weitere Möglichkeiten der Einflussnahme.

Aufzeichnung: Pressekonferenz zum Zwischenbericht Teilgebiete

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Wie geht es nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete weiter?

Die BGE hat ihre Ergebnisse unter anderem bei der Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete (externer Link) sowie den drei Beratungsterminen der Fachkonferenz Teilgebiete öffentlich präsentiert und erläutert. Alle Termine wurden vom BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung und als Dienstleister für die Fachkonferenz Teilgebiete organisiert. Die Fachkonferenz organisiert sich selbst.

Bürgerinnen und Bürger konnten Hinweise geben, Vorschläge und Anmerkungen machen, die in die weitere Arbeit der BGE und in den Vorschlag zu übertägig zu erkundenden Standortregionen einfließen können. Die Entscheidung darüber, welche Gebiete dies schlussendlich sein werden, trifft der Bundesgesetzgeber am Ende der ersten Phase des Suchverfahrens.

Geologische 3D-Modelle

Zur Ermittlung von Teilgebieten hat die BGE geologische 3D-Modelle verwendet, die durch die Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands bereitgestellt wurden. Diese werden als entscheidungserhebliche Daten öffentlich zugänglich gemacht: Bereitstellung der 3D-Modelle zur Ermittlung von Teilgebieten.



Weitere Unterlagen

Untersetzende Unterlagen sowie Karten, Shape-Dateien, Datenberichte und zitierte Dokumente finden Sie im Bereich "Wesentliche Unterlagen".


Stellungnahmen

Nach Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete haben die BGE einige Stellungnahmen erreicht. Diese sowie die Antworten der BGE sind auf der Seite "Diskussionen und Fachdebatte" zu finden.


Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Telefonnummer: 05171 - 543 9000
E-Mail: dialog(at)bge.de



Unser Weg zum Zwischenbericht Teilgebiete – multimedial erzählt

Die in der Multimedia-Anwendung zum Zwischenbericht Teilgebiete getroffenen Aussagen galten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 28. September 2020 und unterliegen keiner Aktualisierung.

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